Jahrgang 2026 | Ausgegeben am 25. Juni 2026 | Teil römisch drei |
77. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Argentinischen Republik zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung samt Protokoll | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 27 Regierungsvorlage 355 Ausschussbericht 490 Sitzung 69,, Bundesrat:, Ausschussbericht 10501 Sitzung 917,, ) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
[Abkommen in deutschsprachiger Übersetzung, siehe Anlagen]
[Abkommen in englischer Sprachfassung, siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Artikel 30, Absatz eins, des Abkommens erfolgten am 28. Dezember 2020 bzw. 12. Juni 2026; das Abkommen ist somit gemäß seinem Artikel 30, Absatz 2, am 12. Juni 2026 in Kraft getreten.
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