BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2026

Ausgegeben am 25. Juni 2026

Teil römisch drei

77. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Argentinischen Republik zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung samt Protokoll

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 27 Regierungsvorlage 355 Ausschussbericht 490 Sitzung 69,, Bundesrat:, Ausschussbericht 10501 Sitzung 917,, )

77.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Argentinischen Republik zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung samt Protokoll

[Abkommen in deutschsprachiger Übersetzung, siehe Anlagen]

[Abkommen in englischer Sprachfassung, siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Artikel 30, Absatz eins, des Abkommens erfolgten am 28. Dezember 2020 bzw. 12. Juni 2026; das Abkommen ist somit gemäß seinem Artikel 30, Absatz 2, am 12. Juni 2026 in Kraft getreten.

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