Jahrgang 2026 | Ausgegeben am 25. Juni 2026 | Teil römisch drei |
76. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Zusammenarbeit gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 27 Regierungsvorlage 2286 Ausschussbericht 2483 Sitzung 257,, Bundesrat:, Ausschussbericht 11472 Sitzung 965,, ) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
[Abkommenstext in deutscher Sprache, siehe Anlage]
Die Notifikationen gemäß Artikel 15, Absatz eins, des Abkommens wurden am 7. Mai 2024 bzw. 18. Mai 2026 vorgenommen; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung am 1. August 2026 in Kraft.
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