BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2026

Ausgegeben am 25. Juni 2026

Teil römisch drei

76. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Zusammenarbeit gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 27 Regierungsvorlage 2286 Ausschussbericht 2483 Sitzung 257,, Bundesrat:, Ausschussbericht 11472 Sitzung 965,, )

76.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Zusammenarbeit gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft

[Abkommenstext in deutscher Sprache, siehe Anlage]

Die Notifikationen gemäß Artikel 15, Absatz eins, des Abkommens wurden am 7. Mai 2024 bzw. 18. Mai 2026 vorgenommen; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung am 1. August 2026 in Kraft.

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