Jahrgang 2026 | Ausgegeben am 5. Juni 2026 | Teil römisch drei |
74. Kundmachung: | Geltungsbereich des Vertrages über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens |
Nach Mitteilung des Generaldirektors der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) haben die Bahamas am 19. Mai 2026 ihre Beitrittsurkunde zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens Bundesgesetzblatt Nr. 348 aus 1979, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 132 aus 2002,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 182 aus 2024,) hinterlegt und dabei gemäß Artikel 64, Absatz 5, des Vertrages erklärt, sich durch Artikel 59, des Vertrages nicht gebunden zu betrachten.
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