Jahrgang 2026 | Ausgegeben am 5. Juni 2026 | Teil römisch drei |
66. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Mongolei über soziale Sicherheit | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 28 Regierungsvorlage 119 Ausschussbericht 173 Sitzung 37,, Bundesrat:, Ausschussbericht 11678 Sitzung 980,, ) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
[Vertragstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Vertragstext in englischer Sprache siehe Anlagen]
[Vertragstext in mongolischer Sprache siehe Anlagen]
Die Notifikationen gemäß Artikel 26, Absatz eins, des Abkommens wurden am 18. November 2025 bzw. 7. Mai 2026 vorgenommen; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 26, Absatz eins, mit 1. August 2026 in Kraft.
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