BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2026

Ausgegeben am 20. Mai 2026

Teil römisch drei

65. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung

65. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung

Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat der Libanon am 1. Mai 2026 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 38 aus 1999,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 132 aus 2025,) hinterlegt.

Weiters hat Polen am 20. August 2025 gegenüber dem Generalsekretär der Vereinten Nationen den Rücktritt vom Übereinkommen notifiziert; der Rücktritt wurde gemäß Artikel 20, Absatz 3, des Übereinkommens am 20. Februar 2026 wirksam.

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