BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2026

Ausgegeben am 19. Mai 2026

Teil römisch drei

60. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Kasachstan über die Visumfreiheit für Inhaber von Diplomatenpässen

60. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Kasachstan über die Visumfreiheit für Inhaber von Diplomatenpässen

[Abkommen in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Abkommen in englischer Sprache siehe Anlagen]

[Abkommen in kasachischer Sprache siehe Anlagen]

[Abkommen in russischer Sprache siehe Anlagen]

[Österreichische Verbalnote zum Anwendungsbereich siehe Anlagen]

[Kasachische Verbalnote zum Anwendungsbereich in englischer Sprache siehe Anlagen]

[Kasachische Verbalnote zum Anwendungsbereich in deutscher Übersetzung siehe Anlagen]

Das Abkommen ist, nachdem die in seinem Artikel 10, Absatz eins, vorgesehenen Notifizierungen durchgeführt wurden, gemäß seinem Artikel 10, Absatz 2, mit 1. Mai 2026 in Kraft getreten und bezieht sich ausschließlich auf gültige biometrische Diplomatenpässe.

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