Jahrgang 2026 | Ausgegeben am 5. Mai 2026 | Teil römisch drei |
52. Kundmachung: | Geltungsbereich des Gemeinsamen Übereinkommens über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle |
Nach Mitteilung des Generaldirektors der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) hat Myanmar am 5. März 2026 seine Beitrittsurkunde zum Gemeinsamen Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 169 aus 2001,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 171 aus 2025,) hinterlegt.
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