BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2026

Ausgegeben am 5. Mai 2026

Teil römisch drei

52. Kundmachung:

Geltungsbereich des Gemeinsamen Übereinkommens über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle

52. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Gemeinsamen Übereinkommens über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle

Nach Mitteilung des Generaldirektors der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) hat Myanmar am 5. März 2026 seine Beitrittsurkunde zum Gemeinsamen Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 169 aus 2001,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 171 aus 2025,) hinterlegt.

Stocker