BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2026

Ausgegeben am 5. Mai 2026

Teil römisch drei

51. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens über die grenzüberschreitenden Auswirkungen von Industrieunfällen

51. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die grenzüberschreitenden Auswirkungen von Industrieunfällen

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Tadschikistan am 11. März 2026 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über die grenzüberschreitenden Auswirkungen von Industrieunfällen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 119 aus 2000, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 14 aus 2010,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 103 aus 2022,) hinterlegt.

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