BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2026

Ausgegeben am 5. Mai 2026

Teil römisch drei

49. Kundmachung:

Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) betreffend den elektronischen Frachtbrief

49. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) betreffend den elektronischen Frachtbrief

Laut Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) betreffend den elektronischen Frachtbrief Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 140 aus 2024,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 181 aus 2024,) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung

der Beitrittsurkunde:

Albanien

7. April 2026

Nordmazedonien

27. April 2026

Stocker