BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2026

Ausgegeben am 19. Jänner 2026

Teil römisch drei

4. Kundmachung:

Geltungsbereich der Entscheidung 2012/2 zur Änderung des Wortlauts und der Anhänge römisch zwei bis römisch neun des Protokolls von 1999 betreffend die Verringerung von Versauerung, Eutrophierung und bodennahem Ozon und Aufnahme der neuen Anhänge römisch zehn und römisch elf

4. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Entscheidung 2012/2 zur Änderung des Wortlauts und der Anhänge römisch zwei bis römisch neun des Protokolls von 1999 betreffend die Verringerung von Versauerung, Eutrophierung und bodennahem Ozon und Aufnahme der neuen Anhänge römisch zehn und römisch elf

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Italien am 24. Dezember 2025 die Entscheidung 2012/2 zur Änderung des Wortlauts und der Anhänge römisch zwei bis römisch neun des Protokolls von 1999 betreffend die Verringerung von Versauerung, Eutrophierung und bodennahem Ozon und Aufnahme der neuen Anhänge römisch zehn und römisch elf Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 139 aus 2024,) angenommen.

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