BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2026

Ausgegeben am 11. März 2026

Teil römisch drei

34. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe

34. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe

Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat St. Lucia1 am 12. Februar 2026 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe Bundesgesetzblatt Nr. 492 aus 1987, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 113 aus 2025,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 27 aus 2026,) hinterlegt und dabei einen Vorbehalt zu Artikel 20, angebracht sowie als weiteren Vorbehalt erklärt, sich durch Artikel 30, Absatz eins, des Übereinkommens nicht als gebunden zu betrachten.

Stocker

1  Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER IV.9].