Jahrgang 2026 | Ausgegeben am 19. Februar 2026 | Teil römisch drei |
30. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens zur Durchführung der Bestimmungen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 über die Erhaltung und Bewirtschaftung gebietsübergreifender Fischbestände und weit wandernder Fischbestände |
Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Sierra Leone am 2. Februar 2026 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen zur Durchführung der Bestimmungen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 über die Erhaltung und Bewirtschaftung gebietsübergreifender Fischbestände und weit wandernder Fischbestände Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 21 aus 2005,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 97 aus 2025,) hinterlegt.
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