Jahrgang 2026 | Ausgegeben am 19. Februar 2026 | Teil römisch drei |
28. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Jordanien am 6. Februar 2026 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen Bundesgesetzblatt Nr. 578 aus 1996,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 21 aus 2026,) hinterlegt.
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