Jahrgang 2026 | Ausgegeben am 20. Jänner 2026 | Teil römisch drei |
14. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens (Nr. 183) über die Neufassung des Übereinkommens über den Mutterschutz (Neufassung), 1952 |
Nach Mitteilung des Generaldirektors des Internationalen Arbeitsamtes hat Spanien das Übereinkommen (Nr. 183) über die Neufassung des Übereinkommens über den Mutterschutz (Neufassung), 1952 Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 105 aus 2004, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 97 aus 2011,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 205 aus 2024,), ratifiziert und dabei eine Erklärung gemäß Artikel 4, Absatz 2, des Übereinkommens abgegeben.1
Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Artikel 15, Absatz 3, für Spanien am 11. Dezember 2026 in Kraft.
Stocker
1 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten zu diesem Übereinkommen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Internationalen Arbeitsorganisation unter http://www.ilo.org/dyn/normlex/en/ abrufbar [C 183].