Jahrgang 2026 | Ausgegeben am 31. August 2026 | Teil römisch drei |
119. Kundmachung: | Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) betreffend den elektronischen Frachtbrief |
Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Serbien am 4. August 2026 seine Beitrittsurkunde zum Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) betreffend den elektronischen Frachtbrief Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 140 aus 2024,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 100 aus 2026,) hinterlegt.
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