BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2026

Ausgegeben am 31. August 2026

Teil römisch drei

119. Kundmachung:

Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) betreffend den elektronischen Frachtbrief

119. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) betreffend den elektronischen Frachtbrief

Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Serbien am 4. August 2026 seine Beitrittsurkunde zum Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) betreffend den elektronischen Frachtbrief Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 140 aus 2024,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 100 aus 2026,) hinterlegt.

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