BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2026

Ausgegeben am 19. Jänner 2026

Teil römisch drei

11. Kundmachung:

Geltungsbereich des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen

11. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen

Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Island am 17. Dezember 2025 eine Erklärung gemäß Artikel 287, des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen Bundesgesetzblatt Nr. 885 aus 1995,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 172 aus 2025,) abgegeben;1 die anlässlich der Ratifikation des Übereinkommens gemäß Artikel 298, abgegebene Erklärung bleibt davon unberührt.2

Stocker

1  Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER XXI.6].

2  Kundgemacht in BGBl. Nr. 885/1995.