Jahrgang 2026 | Ausgegeben am 28. August 2026 | Teil römisch drei |
102. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Mongolei über die finanzielle Kooperation |
[Abkommen in deutscher Übersetzung, siehe Anlagen]
[Abkommen in englischer Sprache, siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Artikel 14, Absatz eins, des Abkommens wurden am 10. bzw. 20. Juli 2026 abgegeben; das Abkommen ist daher gemäß seinem Artikel 14, Absatz eins, am 1. August 2026 in Kraft getreten.
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