BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2026

Ausgegeben am 28. August 2026

Teil römisch drei

102. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Mongolei über die finanzielle Kooperation

102. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Mongolei über die finanzielle Kooperation

[Abkommen in deutscher Übersetzung, siehe Anlagen]

[Abkommen in englischer Sprache, siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Artikel 14, Absatz eins, des Abkommens wurden am 10. bzw. 20. Juli 2026 abgegeben; das Abkommen ist daher gemäß seinem Artikel 14, Absatz eins, am 1. August 2026 in Kraft getreten.

Stocker