Jahrgang 2026 | Ausgegeben am 20. Juli 2026 | Teil römisch drei |
100. Kundmachung: | Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) betreffend den elektronischen Frachtbrief |
Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Montenegro am 6. Juli 2026 seine Beitrittsurkunde zum Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) betreffend den elektronischen Frachtbrief Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 140 aus 2024,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 49 aus 2026,) hinterlegt.
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