Jahrgang 2025 | Ausgegeben am 29. Dezember 2025 | Teil römisch eins |
101. Bundesgesetz: | Änderung des Bundesgesetzes zur Abmilderung von Krisenfolgen und zur Verbesserung der Marktbedingungen im Falle von marktbeherrschenden Energieversorgern |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 28 Regierungsvorlage 303 Ausschussbericht 363 Sitzung 55,, Bundesrat:, Ausschussbericht 11733 Sitzung 984,, ) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Bundesgesetz zur Abmilderung von Krisenfolgen und zur Verbesserung der Marktbedingungen im Falle von marktbeherrschenden Energieversorgern, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 73 aus 2024,, wird wie folgt geändert:
Novellierungsanordnung 1, In Paragraph 2, wird im ersten Satz die Zahl „2027“ durch die Zahl „2031“ ersetzt und im zweiten Satz das Datum „31.12.2027“ durch das Datum „31. Dezember 2031“ ersetzt. Zudem wird folgender letzter Satz ergänzt:
„Die Änderungen in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 101 aus 2025, treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“
Van der Bellen
Stocker