BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2025

Ausgegeben am 29. Dezember 2025

Teil römisch eins

101. Bundesgesetz:

Änderung des Bundesgesetzes zur Abmilderung von Krisenfolgen und zur Verbesserung der Marktbedingungen im Falle von marktbeherrschenden Energieversorgern

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 28 Regierungsvorlage 303 Ausschussbericht 363 Sitzung 55,, Bundesrat:, Ausschussbericht 11733 Sitzung 984,, )

101. Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Abmilderung von Krisenfolgen und zur Verbesserung der Marktbedingungen im Falle von marktbeherrschenden Energieversorgern geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Änderung des Bundesgesetzes zur Abmilderung von Krisenfolgen und zur Verbesserung der Marktbedingungen im Falle von marktbeherrschenden Energieversorgern 

Das Bundesgesetz zur Abmilderung von Krisenfolgen und zur Verbesserung der Marktbedingungen im Falle von marktbeherrschenden Energieversorgern, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 73 aus 2024,, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, In Paragraph 2, wird im ersten Satz die Zahl „2027“ durch die Zahl „2031“ ersetzt und im zweiten Satz das Datum „31.12.2027“ durch das Datum „31. Dezember 2031“ ersetzt. Zudem wird folgender letzter Satz ergänzt:

„Die Änderungen in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 101 aus 2025, treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“

Van der Bellen

Stocker