Jahrgang 2025 | Ausgegeben am 27. Mai 2025 | Teil römisch zwei |
97. Verordnung: | Section Control-Messstreckenverordnung Aurachbrücke 2025 |
Aufgrund Paragraph 98 a, Absatz eins, StVO 1960, Bundesgesetzblatt Nr. 159 aus 1969,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 52 aus 2024,, wird verordnet:
Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden folgende Abschnitte der – im Gegenverkehr zu befahrenden – Richtungsfahrbahn Wien der A 1 West Autobahn festgelegt:
Beginn und Ende der überwachten Messstrecken sind anzukündigen.
Die Section Control Messstreckenverordnung Aurachbrücke, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 427 aus 2023,, wird aufgehoben.
Hanke