Jahrgang 2025 | Ausgegeben am 25. April 2025 | Teil römisch zwei |
78. Verordnung: | Section Control-Messstreckenverordnung A 4 Knoten Prater 2025 Phase 1 |
Aufgrund Paragraph 98 a, Absatz eins, StVO 1960, Bundesgesetzblatt Nr. 159 aus 1960,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 52 aus 2024,, wird verordnet:
Als Wegstrecke, auf der die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecke), werden folgende Abschnitte der A 4 Ost Autobahn festgelegt:
Beginn und Ende der überwachten Messstrecke sind anzukündigen.
Die Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über eine abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachung im Bereich zwischen Knoten Prater und Knoten Schwechat der A 4 Ost Autobahn (Section Control-Messstreckenverordnung A 4 Knoten Prater 2024), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 240 aus 2024,, wird aufgehoben.
Hanke