Absatz eins,1. Koordination in Angelegenheiten der Europäischen Union; Erteilung von Weisungen für den Ausschuss der Ständigen Vertreter (römisch eins, römisch zwei) und für mit diesem eng zusammenarbeitende Gruppen, jeweils im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten. Wirtschaftliche Koordination, einschließlich der Koordination der Maßnahmen zur Umsetzung der wirtschaftspolitischen Beschlüsse des Europäischen Rates und des Euro-Gipfels.
- Ziffer 2Angelegenheiten des Kultus.
- Ziffer 3Angelegenheiten der kirchlichen Stiftungen und Fonds.
- Ziffer 4Förderungen auf dem Gebiet des internationalen Schutzes verfolgter religiöser Minderheiten.
- Ziffer 5Angelegenheiten der Volksgruppen.
- Ziffer 6Allgemeine Angelegenheiten der Familienpolitik einschließlich der Koordination der Familienpolitik und der Familienförderung sowie Bevölkerungspolitik in Angelegenheiten der Familie und Jugend.
- Ziffer 7Angelegenheiten des Familienpolitischen Beirates.
- Ziffer 8Angelegenheiten der Familienberatungsförderung.
- Ziffer 9Angelegenheiten des Familienlastenausgleiches.
- Ziffer 10Familienpolitische Angelegenheiten auf folgenden Sachgebieten:
- Litera aWohnungswesen;
- Litera böffentliche Abgaben;
- Litera cEhe- und Kindschaftsrecht, Vormundschafts-, Pflegschafts- und Sachwalterrecht, Unterhaltsvorschussrecht und Resozialisierung einschließlich des Rechts der Bewährungshilfe;
- Litera dSozialversicherung einschließlich der Arbeitslosenversicherung, Mutterschutz, allgemeine und besondere Fürsorge sowie Behindertenhilfe;
- Litera eVolksbildung.
- Ziffer 11Angelegenheiten der Kinder- und Jugendhilfe, soweit es sich nicht um zivilrechtliche Angelegenheiten handelt.
- Ziffer 12Angelegenheiten der außerschulischen Jugenderziehung, soweit es sich nicht um außerschulische Berufsausbildung handelt. Dazu gehören insbesondere auch:Allgemeine Angelegenheiten und Koordination der Jugendpolitik.Ideelle und finanzielle Förderung von Einrichtungen und Veranstaltungen der außerschulischen Jugenderziehung.Ausbildung und Fortbildung von Mitarbeitern der außerschulischen Jugenderziehung, soweit sie nicht in Schulen erfolgt.
- Ziffer 13Freiwilligenpolitik im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
- Ziffer 14Angelegenheiten der Integration.Dazu gehören insbesondere auch:Angelegenheiten der gesellschaftlichen Integration und des Zusammenlebens von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund.Koordination der allgemeinen Integrationspolitik.Beiräte und Expertengruppen in Angelegenheiten der Integration.Förderungen auf dem Gebiet der Integration einschließlich Stiftungen und Fonds.
- Ziffer 15Angelegenheiten des Zivildienstes.