BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2025

Ausgegeben am 18. Dezember 2025

Teil römisch zwei

310. Verordnung:

Änderung der Verordnung der Bundesregierung zur Feststellung der Gefährdung der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des Schutzes der inneren Sicherheit

310. Verordnung der Bundesregierung, mit der die Verordnung der Bundesregierung zur Feststellung der Gefährdung der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des Schutzes der inneren Sicherheit geändert wird

Auf Grund des Paragraph 36, Absatz eins und 3 des Asylgesetzes 2005, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2005,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 17 aus 2025, und die Kundmachung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 63 aus 2025,, wird im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates verordnet:

Die Verordnung der Bundesregierung zur Feststellung der Gefährdung der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des Schutzes der inneren Sicherheit, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 127 aus 2025,, wird wie folgt geändert:

In Paragraph 3, Absatz eins, wird das Zahlwort „sechs“ durch das Zahlwort „zwölf“ ersetzt.

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