Anlage A1e zur Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) zum Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis (Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis-Verordnung – VERA-V)
Stille Reserven und Lasten gemäß § 1 Abs. 1 Z 5 und § 7 Abs. 1 VERA-VStille Reserven und Lasten gemäß Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer 5 und Paragraph 7, Absatz eins, VERA-V
A. UGB-Meldung
| | Grundgeschäfte | Sicherungsderivate2 |
Stille Reserven (+) /Stille Lasten (-) | Buchwert | Beizulegender Zeitwert gemäß § 189a Z 4 UGB1Beizulegender Zeitwert gemäß Paragraph 189 a, Ziffer 4, UGB1 | Absicherungen von Wertänderungen3 | Absicherung zukünftiger Zahlungsströme und erwarteter Transaktionen4 |
Beizulegender Zeitwert abzüglich etwaiger Drohverlust-rückstellungen (+/-) |
Aktiva |
Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei der Zentralnotenbank zugelassen sind | | 5 | | | xxx |
Forderungen an Kreditinstitute | | 5 | | | xxx |
Forderungen an Kunden | | 5 | | | xxx |
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | | 5 | | | xxx |
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | | 5 | | | xxx |
Beteiligungen | | 5 | | | xxx |
Anteile an verbundenen Unternehmen | | 5 | | | xxx |
Grundstücke und Gebäude | | 5 | | xxx | xxx |
Gruppen-Hedge zur Absicherung von Wertänderungen der Aktivseite | xxx | xxx | xxx | | xxx |
Absicherung zukünftig erwarteter Zahlungsströme | xxx | xxx | xxx | xxx | |
Aktiva mit stillen Reserven/Lasten, zugerechnet dem LCR HQLA-Puffer zum Stichtag | | | | xxx | xxx |
Aktiva mit stillen Reserven/Lasten, nicht zugerechnet dem LCR HQLA-Puffer, aber handelbar | | | | xxx | xxx |
Passiva |
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | | 5 | | | xxx |
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | | 5 | | | xxx |
Verbriefte Verbindlichkeiten | | 5 | | | xxx |
Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen | | | | xxx | xxx |
Gruppen-Hedge zur Absicherung von Wertänderungen der Passivseite | xxx | xxx | xxx | | xxx |
Absicherung zukünftig erwarteter Zahlungsströme | xxx | xxx | xxx | xxx | |
Sonstige Informationen |
Macro-Hedge | xxx | xxx | xxx | | xxx |
| | | | | |
1 Angabe inklusive allfälliger Zinsabgrenzungen.
2 Interne Derivate werden bei der Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen für Sicherungsderivate gemäß AFRAC 15 externen Derivaten gleichgestellt. Beispiel: Ein Sicherungsderivat weist einen negativen Marktwert ("clean present value") von 11 GE auf. Davon entfallen 10 GE auf den effektiven und 1 GE auf den ineffektiven Teil der Sicherungsbeziehung. Da für den Erfolg aus dem ineffektiven Teil der Sicherungsbeziehung eine Drohverlustrückstellung zu bilden ist, ist in den beiden Spalten ein Wert von -10 GE (= -11+1) zu berücksichtigen.
3 Angabe exklusive allfälliger Zinsabgrenzungen. Unterscheidung von Mikro- und Gruppen-Hedges: Handelt es sich bei einer Sicherungsbeziehung um eine Micro-Hedge Beziehung gemäß AFRAC-Stellungnahme 15 sind die entsprechenden Werte in der Zeile des korrespondierenden Grundgeschäfts anzugeben. Handelt es sich bei einer Sicherungsbeziehung um einen Gruppen-Hedge gemäß AFRAC Stellungnahme 15 oder einen Macro-Hedge gemäß FMA-Rundschreiben 06/2012, sind die entsprechenden Werte aus den entsprechenden Sicherungsderivaten in den dafür vorgesehenen Zeilen, „Gruppen-Hedge zur Absicherung von Wertänderungen der Aktivseite“ bzw. „Macro-Hedge“, anzugeben.3 Angabe exklusive allfälliger Zinsabgrenzungen. Unterscheidung von Mikro- und Gruppen-Hedges: Handelt es sich bei einer Sicherungsbeziehung um eine Micro-Hedge Beziehung gemäß AFRAC-Stellungnahme 15 sind die entsprechenden Werte in der Zeile des korrespondierenden Grundgeschäfts anzugeben. Handelt es sich bei einer Sicherungsbeziehung um einen Gruppen-Hedge gemäß AFRAC Stellungnahme 15 oder einen Macro-Hedge gemäß FMA-Rundschreiben 06 aus 2012,, sind die entsprechenden Werte aus den entsprechenden Sicherungsderivaten in den dafür vorgesehenen Zeilen, „Gruppen-Hedge zur Absicherung von Wertänderungen der Aktivseite“ bzw. „Macro-Hedge“, anzugeben.
4 Angabe exklusive allfälliger Zinsabgrenzungen. Keine Unterscheidung von Mikro- und Gruppen-Hedges.
5 Entspricht Anlage A1a der VERA-V Meldung und ist daher nicht nochmals zu übermitteln.
B. IFRS-Meldung
| | Stille Reserven (+) / Stille Lasten (-)Stille Reserven (+), / Stille Lasten (-) | Buchwert | Beizulegender Zeitwert1 |
Aktiva |
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Vermögenswerte | | 2 | |
hievon: Schuldverschreibungen | | 2 | |
hievon: Darlehen und Kredite | | 2 | |
Assoziierte Unternehmen | | 2 | |
Sachanlagen und Investment Property | | 2 | |
Aktiva mit stillen Reserven/Lasten, zugerechnet dem LCR HQLA-Puffer zum Stichtag | | | |
Aktiva mit stillen Reserven/Lasten, nicht zugerechnet dem LCR HQLA-Puffer, aber handelbar | | | |
Passiva |
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Verbindlichkeiten | | 2 | |
hievon: Einlagen | | 2 | |
hievon: Begebene Schuldverschreibungen | | 2 | |
hievon: Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | | 2 | |
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1 Angabe inklusive allfälliger Zinsabgrenzungen.
2 Entspricht der Verordnung (EU) 2015/534 (F01.01, F01.02) und ist daher nicht nochmals zu übermitteln.