Anlage A1e zur Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) zum Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis (Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis-Verordnung – VERA-V)

Stille Reserven und Lasten gemäß Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer 5 und Paragraph 7, Absatz eins, VERA-V

A. UGB-Meldung

 

Grundgeschäfte

Sicherungsderivate2

Stille Reserven (+) /Stille Lasten (-)

Buchwert

Beizulegender Zeitwert gemäß Paragraph 189 a, Ziffer 4, UGB1

Absicherungen von Wertänderungen3

Absicherung zukünftiger Zahlungsströme und erwarteter Transaktionen4

Beizulegender Zeitwert abzüglich etwaiger Drohverlust-rückstellungen (+/-)

Aktiva

Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei der Zentralnotenbank zugelassen sind

 

5

  

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Forderungen an Kreditinstitute

 

5

  

xxx

Forderungen an Kunden

 

5

  

xxx

Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

 

5

  

xxx

Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

 

5

  

xxx

Beteiligungen

 

5

  

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Anteile an verbundenen Unternehmen

 

5

  

xxx

Grundstücke und Gebäude

 

5

 

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Gruppen-Hedge zur Absicherung von Wertänderungen der Aktivseite

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xxx

 

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Absicherung zukünftig erwarteter Zahlungsströme

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xxx

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Aktiva mit stillen Reserven/Lasten, zugerechnet dem LCR HQLA-Puffer zum Stichtag

   

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Aktiva mit stillen Reserven/Lasten, nicht zugerechnet dem LCR HQLA-Puffer, aber handelbar

   

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xxx

Passiva

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 

 

5

  

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Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 

 

5

  

xxx

Verbriefte Verbindlichkeiten 

 

5

  

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Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen

   

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xxx

Gruppen-Hedge zur Absicherung von Wertänderungen der Passivseite

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xxx

 

xxx

Absicherung zukünftig erwarteter Zahlungsströme

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xxx

xxx

xxx

 

Sonstige Informationen

Macro-Hedge

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1 Angabe inklusive allfälliger Zinsabgrenzungen.
2 Interne Derivate werden bei der Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen für Sicherungsderivate gemäß AFRAC 15 externen Derivaten gleichgestellt. Beispiel: Ein Sicherungsderivat weist einen negativen Marktwert ("clean present value") von 11 GE auf. Davon entfallen 10 GE auf den effektiven und 1 GE auf den ineffektiven Teil der Sicherungsbeziehung. Da für den Erfolg aus dem ineffektiven Teil der Sicherungsbeziehung eine Drohverlustrückstellung zu bilden ist, ist in den beiden Spalten ein Wert von -10 GE (= -11+1) zu berücksichtigen.
3 Angabe exklusive allfälliger Zinsabgrenzungen. Unterscheidung von Mikro- und Gruppen-Hedges: Handelt es sich bei einer Sicherungsbeziehung um eine Micro-Hedge Beziehung gemäß AFRAC-Stellungnahme 15 sind die entsprechenden Werte in der Zeile des korrespondierenden Grundgeschäfts anzugeben. Handelt es sich bei einer Sicherungsbeziehung um einen Gruppen-Hedge gemäß AFRAC Stellungnahme 15 oder einen Macro-Hedge gemäß FMA-Rundschreiben 06 aus 2012,, sind die entsprechenden Werte aus den entsprechenden Sicherungsderivaten in den dafür vorgesehenen Zeilen, „Gruppen-Hedge zur Absicherung von Wertänderungen der Aktivseite“ bzw. „Macro-Hedge“, anzugeben.
4 Angabe exklusive allfälliger Zinsabgrenzungen. Keine Unterscheidung von Mikro- und Gruppen-Hedges.
5 Entspricht Anlage A1a der VERA-V Meldung und ist daher nicht nochmals zu übermitteln.

B. IFRS-Meldung

 

Stille Reserven (+), / Stille Lasten (-)

Buchwert

Beizulegender Zeitwert1

Aktiva

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Vermögenswerte

 

2

 
hievon: Schuldverschreibungen
 

2

 
hievon: Darlehen und Kredite
 

2

 

Assoziierte Unternehmen

 

2

 

Sachanlagen und Investment Property

 

2

 

Aktiva mit stillen Reserven/Lasten, zugerechnet dem LCR HQLA-Puffer zum Stichtag

   

Aktiva mit stillen Reserven/Lasten, nicht zugerechnet dem LCR HQLA-Puffer, aber handelbar

   

Passiva

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Verbindlichkeiten

 

2

 
hievon: Einlagen
 

2

 
hievon: Begebene Schuldverschreibungen
 

2

 
hievon: Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
 

2

 

1 Angabe inklusive allfälliger Zinsabgrenzungen.
2 Entspricht der Verordnung (EU) 2015/534 (F01.01, F01.02) und ist daher nicht nochmals zu übermitteln.