1. Kompetenzbereich: Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld |
1.1 Betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation |
Die auszubildende Person kann |
1.1.1eins Punkt eins Punkt eins sich im Lehrbetrieb zurechtfinden (zB Sammelplätze, Fluchtwege, Bereiche mit Zutrittsberechtigung, Reinraumzonen, Hygienezonen).
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1.1.2eins Punkt eins Punkt 2 einen Überblick über die wesentlichen Aufgaben und die Zusammenhänge der verschiedenen Bereiche des Lehrbetriebs sowie die betrieblichen Prozesse (zB Probenfluss) geben.
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1.2 Lehrbetrieb und Branche |
Die auszubildende Person kann |
1.2.1eins Punkt 2 Punkt eins die Ziele des Betriebs, das betriebliche Leistungsangebot und das betriebliche Umfeld (zB Produkte, Branche, Mitbewerber) beschreiben.
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1.2.2eins Punkt 2 Punkt 2 die Struktur des Lehrbetriebs samt den Zuständigkeiten von einzelnen Bereichen und Personen benennen.
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1.2.3eins Punkt 2 Punkt 3 Faktoren erklären, die den betrieblichen Erfolg beeinflussen (zB Standort, Zielgruppen, Kostenbewusstsein).
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1.3 Ziel und Inhalte der Ausbildung sowie Weiterbildungsmöglichkeiten |
Die auszubildende Person kann |
1.3.1eins Punkt 3 Punkt eins den Ablauf ihrer Ausbildung im Lehrbetrieb erklären (zB Inhalte, Ausbildungsfortschritt, Ausbildungsplan).
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1.3.2eins Punkt 3 Punkt 2 die Grundlagen der Lehrlingsausbildung erklären (zB Ausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule).
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1.3.3eins Punkt 3 Punkt 3 die Bedeutung von beruflicher Weiterbildung beschreiben und Beispiele konkreter Weiterbildungsangebote nennen.
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1.4 Rechte, Pflichten und Arbeitsverhalten |
Die auszubildende Person kann |
1.4.1eins Punkt 4 Punkt eins ihre Aufgaben auf Basis der gesetzlichen Rechte und Pflichten erfüllen.
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1.4.2eins Punkt 4 Punkt 2 Arbeitsgrundsätze wie Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit etc. einhalten und sich mit ihren Aufgaben im Lehrbetrieb identifizieren.
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1.4.3eins Punkt 4 Punkt 3 die betrieblichen Compliance-Richtlinien einhalten.
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1.4.4eins Punkt 4 Punkt 4 die Abrechnung zu ihrem Lehrlingseinkommen interpretieren (zB Bruttobezug, Nettobezug, Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge).
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1.4.5eins Punkt 4 Punkt 5 einen grundlegenden Überblick über die für sie relevanten Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 (KJBG) und der Verordnung über Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche (KJBG-VO), BGBl. II Nr. 436/1998 (minderjährige Lehrlinge) bzw. des Arbeitszeitgesetzes (AZG), BGBl. Nr. 461/1969, und Arbeitsruhegesetzes (ARG), BGBl. Nr. 144/1983, (erwachsene Lehrlinge) und des Gleichbehandlungsgesetzes (GlBG), BGBl. I Nr. 66/2004, geben.einen grundlegenden Überblick über die für sie relevanten Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 (KJBG) und der Verordnung über Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche (KJBG-VO), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 436 aus 1998, (minderjährige Lehrlinge) bzw. des Arbeitszeitgesetzes (AZG), Bundesgesetzblatt Nr. 461 aus 1969,, und Arbeitsruhegesetzes (ARG), Bundesgesetzblatt Nr. 144 aus 1983,, (erwachsene Lehrlinge) und des Gleichbehandlungsgesetzes (GlBG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 66 aus 2004,, geben.
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1.4.6eins Punkt 4 Punkt 6 die Aufgaben von behördlichen Aufsichtsorganen, Sozialversicherungen und Interessenvertretungen erklären.
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1.5 Selbstorganisierte, lösungsorientierte und situationsgerechte Aufgabenbearbeitung |
Die auszubildende Person kann |
1.5.1eins Punkt 5 Punkt eins ihre Aufgaben selbst organisieren und sie nach Prioritäten reihen.
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1.5.2eins Punkt 5 Punkt 2 den Zeitaufwand für ihre Aufgaben abschätzen und diese zeitgerecht durchführen (zB für ihren effizienten Arbeitsablauf sorgen).
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1.5.3eins Punkt 5 Punkt 3 die eigene Tätigkeit reflektieren und gegebenenfalls Optimierungsvorschläge für ihre Tätigkeit einbringen.
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1.5.4eins Punkt 5 Punkt 4 Aufgaben, die von anderen fachkundigen Personen (zB Giftbeauftragter/Giftbeauftrage) übernommen werden müssen, identifizieren.
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1.5.5eins Punkt 5 Punkt 5 sich auf wechselnde Situationen (zB Schichtbetrieb, neues Team) einstellen und auf geänderte Herausforderungen mit der notwendigen Flexibilität reagieren.
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1.5.6eins Punkt 5 Punkt 6 Lösungen für aktuell auftretende Problemstellungen entwickeln und Entscheidungen im vorgegebenen betrieblichen Rahmen treffen.
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1.5.7eins Punkt 5 Punkt 7 in Konfliktsituationen konstruktiv handeln bzw. entscheiden, wann jemand zur Hilfe hinzugezogen wird.
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1.5.8eins Punkt 5 Punkt 8 sich zur Aufgabenbearbeitung notwendige Informationen unter Einhaltung innerbetrieblicher Vorgaben selbstständig beschaffen.
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1.5.9eins Punkt 5 Punkt 9 in unterschiedlich zusammengesetzten Teams arbeiten und dabei unterschiedliche Funktionen und Aufgaben übernehmen.
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1.5.10eins Punkt 5 Punkt 10 die wesentlichen Anforderungen für die Zusammenarbeit in Projekten darstellen (zB Deadlines, Projektfortschritt, Verantwortungen).
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1.5.11eins Punkt 5 Punkt 11 Aufgaben in betrieblichen Projekten übernehmen.
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1.6 Unternehmerisches Denken |
Die auszubildende Person kann |
1.6.1eins Punkt 6 Punkt eins die Grundsätze unternehmerischen Denkens bei ihren Aufgaben berücksichtigen und kostenbewusst handeln.
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1.6.2eins Punkt 6 Punkt 2 Auswirkungen auf den Betriebserfolg und auf Kunden/Kundinnen, die zB durch Stillstandzeiten im Laborbetrieb oder Personalausfall auftreten, in Grundzügen nachvollziehen.
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1.6.3eins Punkt 6 Punkt 3 die Konsequenzen für zB die Qualität der betrieblich erzeugten Produkte, die durch mangelhafte Ausführung (zB Abweichungen) von Laborarbeiten entstehen, erkennen und darstellen.
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1.7 Zielgruppengerechte Kommunikation und zielgruppengerechtes Agieren |
Die auszubildende Person kann |
1.7.1eins Punkt 7 Punkt eins mit verschiedenen inner- und außerbetrieblichen Zielgruppen (wie zB Ausbilder/innen, Führungskräften, Kollegen/Kolleginnen, Lieferanten) kommunizieren und sich dabei betriebsadäquat verhalten.
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1.7.2eins Punkt 7 Punkt 2 betriebliche Verhaltensweisen (zB im Umgang mit Diversitäten, Beachten von Gender-Equality, ethische Werthaltungen) anwenden.
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1.7.3eins Punkt 7 Punkt 3 ihre Anliegen verständlich vorbringen und der jeweiligen Situation angemessen auftreten, im Bewusstsein, dass sie als Mitarbeiter/Mitarbeiterin des Lehrbetriebs wahrgenommen wird.
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1.7.4eins Punkt 7 Punkt 4 Englisch berufsadäquat und betriebsspezifisch anwenden (zB englische Dokumente interpretieren, aus englischsprachigen Datenblättern Informationen entnehmen, einfache Gespräche führen).
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1.8 Berufsethik |
Die auszubildende Person kann |
1.8.1eins Punkt 8 Punkt eins mit Diversitäten umgehen, Diskriminierung vermeiden, Gender-Equality und ethische Werthaltungen berücksichtigen.
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1.8.2eins Punkt 8 Punkt 2 rechtliche Vorgaben zu Korruption (zB Amtsdelikte) und Compliance-Regelungen des Lehrbetriebs berücksichtigen.
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2. Kompetenzbereich: Qualitätsorientiertes, sicheres und nachhaltiges Arbeiten |
2.1 Betriebliches Qualitätsmanagement |
Die auszubildende Person kann |
2.1.12 Punkt eins Punkt eins betriebliche Qualitätsvorgaben in ihrem Aufgabenbereich umsetzen.
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2.1.22 Punkt eins Punkt 2 am innerbetrieblichen Verbesserungsprozess mitwirken (zB Sicherheit, Effizienz, Qualität).
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2.2 Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz |
auszubildende Person kann
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2.2.12 Punkt 2 Punkt eins Betriebs- und Hilfsmittel sicher und sachgerecht einsetzen.
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rechtliche und betriebliche Sicherheitsvorschriften einhalten, basierend auf dem Verständnis der Wichtigkeit dieser Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit (insbesondere in Bezug auf die persönliche Schutzausrüstung).
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die Funktion sowie die Handhabung grundlegender Sicherheitseinrichtungen (wie Notduschen, Augenduschen, Feuerlöscher) im Labor beschreiben und im Notfall anwenden.
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die persönlichen Schutzausrüstungen PSA (zB Hautschutz, Atemschutz) sowie alle anderen erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen und Arbeitsschutzmaßnahmen, wie Abzüge, im Umgang mit Proben sowie Chemikalien und anderen Hilfsstoffen anwenden.
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einen Überblick über die Aufgaben von mit Sicherheitsagenden beauftragten Personen (zB Ersthelfer/Ersthelferinnen) geben.
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berufsbezogene Gefahren (zB Gefahren, welche von Chemikalien oder Laborapparaturen ausgehen, Gefahren beim Umgang mit Gasen, Aerosole in der der Atemluft, Umgang mit biologischen Materialien) in ihrem Arbeitsbereich erkennen und sich entsprechend den Arbeitsschutz- und Brandschutzvorgaben verhalten.
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für Ordnung und Sauberkeit in ihrem Arbeitsbereich sorgen.
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sich im Notfall richtig verhalten und bei Unfällen geeignete Maßnahmen ergreifen (zB Hilfe holen, Notrufnummer wählen, Ersthelfer/Ersthelferinnen verständigen).
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die Grundlagen des ergonomischen Arbeitens anwenden (zB richtiges Heben und Tragen).
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2.3 Nachhaltiges und ressourcenschonendes Handeln |
Die auszubildende Person kann |
2.3.12 Punkt 3 Punkt eins die Bedeutung des Umweltschutzes für den Lehrbetrieb darstellen.
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die relevanten gesetzlichen und betrieblichen Umweltschutzvorschriften einhalten.
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Abfall vermeiden und die Mülltrennung, -verwertung und -entsorgung (zB Laborabfälle) nach rechtlichen und betrieblichen Vorgaben umsetzen.
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die Prinzipien der Abwasser- und Abluftreinigung im Betrieb darstellen.
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energiesparend arbeiten und Ressourcen sparsam und nachhaltig einsetzen.
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3. Kompetenzbereich: Digitales Arbeiten |
3.1 Datensicherheit und Datenschutz |
Die auszubildende Person kann |
3.1.13 Punkt eins Punkt eins die rechtlichen und betriebsinternen Vorgaben einhalten (zB Betriebsgeheimnisse wahren, Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung berücksichtigen).
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3.1.23 Punkt eins Punkt 2 Gefahren und Risiken auf verschiedenen Endgeräten (zB PC, Smartphone, Tablet) erkennen (zB Phishing-E-Mails, Viren).
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3.1.33 Punkt eins Punkt 3 Maßnahmen unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben ergreifen, um Daten, Dateien, Geräte und Anwendungen vor Fremdzugriff zu schützen (zB sorgsamer Umgang mit Software, Hardware, Passwörtern).
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3.1.43 Punkt eins Punkt 4 betriebliche Systeme anwenden, um Daten angemessen (zB Schutz vor Verlust, Beschädigung, Manipulation, Sicherstellung der Lesbarkeit über den gesamten vorgeschriebenen Archivierungszeitraum, manipulationssicheres Aufzeichnen aller Aktionen im System) zu archivieren.
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3.2 Software und weitere digitale Anwendungen |
Die auszubildende Person kann |
3.2.13 Punkt 2 Punkt eins Software bzw. Apps sowie Datenbanken und weitere digitale Anwendungen kompetent verwenden.
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die für eine auszuführende Aufgabe am besten geeignete betriebliche Software bzw. digitale Anwendung (zB Prüf- und Auswertesoftware des Prüfmittelherstellers) auswählen.
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Inhalte unter Einhaltung der betriebsinternen Vorgaben selbst entwickeln bzw. vorhandene Inhalte editieren und zielgruppengerecht aufbereiten (zB Erstellen von Berichten in Text- und Präsentationsform, Dokumentation von Testreihen).
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Daten aufbereiten (zB Statistiken und Diagramme erstellen).
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Probleme im Umgang mit einfachen digitalen Anwendungen, unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben, lösen (zB Hilfefunktion nutzen, im Internet nach Problemlösungen recherchieren).
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3.3 Digitale Kommunikation |
Die auszubildende Person kann |
3.3.13 Punkt 3 Punkt eins unterschiedliche innerbetriebliche Kommunikationsformen verwenden (zB E-Mail, Telefon, Intranet, Social Media) und anforderungsbezogen auswählen.
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verantwortungsbewusst und unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben in sozialen Netzwerken agieren.
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3.4 Informationssuche und -beschaffung |
Die auszubildende Person kann |
3.4.13 Punkt 4 Punkt eins Suchmaschinen für die Online-Recherche effizient nutzen.
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die Zuverlässigkeit von Informationsquellen und die Glaubwürdigkeit von Daten und Informationen einschätzen.
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in bestehenden Dateien relevante Informationen suchen.
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relevante Informationen (zB Identifikationscode für Proben) aus berufsspezifischen Datenbanken (zB Labor-Informations- und Management-System) beschaffen.
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4. Kompetenzbereich: Chemische Grundlagen |
4.1 Chemie und Chemikalien |
Die auszubildende Person kann |
4.1.14 Punkt eins Punkt eins die grundlegenden chemischen (anorganischen, organischen, analytischen) und physikalischen Gesetzmäßigkeiten erläutern und diese bei labortechnischen Arbeiten (Probenaufbereitung, Analysen oder Synthesen) anwenden und beachten.
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4.1.24 Punkt eins Punkt 2 die im betriebsspezifischen Labor eingesetzten Chemikalien unter Anwendung der Sicherheitsdatenblätter (Informationen wie zB Gefahren- und GHS-Gefährdungssymbole) und den daraus abzuleitenden Maßnahmen und Verhaltensweisen sicher handhaben und entsprechend lagern.
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4.2 Technische Unterlagen |
Die auszubildende Person kann |
4.2.14 Punkt 2 Punkt eins technische Unterlagen lesen (zB Analysen- oder Synthesevorschriften, Standard Operation Procedures SOPs, Regeln guter Laborpraxis GLP, Normen, Sicherheitsdatenblätter, Versuchsbeschreibungen, Gerätebeschreibungen) und daraus benötige Informationen (zB bezüglich Gerätebedienung, Probenaufbereitung, Analysen- oder Syntheseschritte) entnehmen sowie etwaige Fehler (zB Unvollständigkeiten) erkennen.
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4.3 Berechnungen und Dokumentation |
Die auszubildende Person kann |
4.3.14 Punkt 3 Punkt eins grundlegende berufsspezifische Berechnungen (zB Mischungsrechnungen, Rezepturberechnungen, Statistik, Ausbeuteberechnungen, Umsatzberechnungen) anwenden.
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fachliche Berechnungen im Zusammenhang mit labortechnischen Arbeiten (Probenaufbereitung, Analysen oder Synthesen) dokumentieren.
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Arbeitsabläufe inklusive verschiedene Parameter (zB Temperatur, Druck, Ein- und Auswaagen) der durchgeführten Arbeiten sowie eventuelle Abweichungen bei der Durchführung von labortechnischen Arbeiten in der betriebsspezifischen Form dokumentieren.
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einfache Diagramme anfertigen.
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5. Kompetenzbereich: Prüfmittel- und Probenmanagement |
5.1 Mess- und Prüfmittelmanagement |
Die auszubildende Person kann |
5.1.15 Punkt eins Punkt eins das innerbetriebliche analoge bzw. digitale Labor-Informations- und Management-System betreffend Mess- und Prüfmittel und dessen Aufgaben (zB Dokumentieren von: Gerätetyp, Identifikationsnummer, Standort, Spezifikationen, der/demVerantwortlichen, aktueller Anwender/Anwenderin, Kalibrierintervall, Kalibrierergebnisse, Wartungsintervall) beschreiben und anwenden.
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5.1.25 Punkt eins Punkt 2 nach durchgeführten labortechnischen Arbeiten die Mess- und Prüfmittel reinigen, pflegen, etwaige Vorkommnisse im Labor-Informations- und Management-System erfassen sowie aufgetretene Beschädigungen an Mess- und Prüfmitteln insbesondere mittels Sichtprüfung erkennen.
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5.2 Probenmanagement |
Die auszubildende Person kann |
5.2.15 Punkt 2 Punkt eins die betrieblichen Vorgaben und Vorschriften für den Umgang mit Proben (zB Anforderungen, Dokumentation der Probenahme, Bezeichnung (Identifikationscodes), Probenaufbereitung, Probenlagerung, Probenrückstellung, Probenentsorgung) erläutern und beachten.
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die Arbeitsschritte zur Probenahme von festen, flüssigen und gasförmigen Stoffen sowie die Anwendung der dazu notwendigen Geräte und Maschinen beschreiben.
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Proben von festen, flüssigen oder gasförmigen Stoffen unter Beachtung der Arbeitsschritte und gemäß den betrieblichen Vorgaben mit den dazu notwendigen Geräten und Maschinen nehmen.
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die Arbeitsschritte zur Vor- und Aufbereitung von festen, flüssigen und gasförmigen Proben (zB durch Lösen, Extrahieren, Pulverisieren, Trennen, Zerkleinern, chemisch Aufschließen, Reinigen, Aufkonzentrieren) unter Anwendung der dazu notwendigen Laborgeräte und Laborapparaturen im Überblick erläutern.
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einfache Probenvor- und -aufbereitungsarbeiten unter Beachtung der Arbeitsschritte und gemäß den betrieblichen Vorgaben mit den dazu notwendigen Laborgeräten und Laborapparaturen durchführen.
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6. Kompetenzbereich: Labortechnische Grundlagen |
6.1 Laborausstattung |
Die auszubildende Person kann |
6.1.16 Punkt eins Punkt eins den Aufbau, die Funktion sowie die Handhabung und Anwendung der grundlegenden Laboreinrichtungen, insbesondere der Arbeitsschutz- und Sicherheitseinrichtungen (zB Abzüge, Notduschen, Augenduschen), beschreiben und diese während den durchzuführenden Arbeiten bzw. im Anlassfall sachgerecht verwenden.
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6.1.26 Punkt eins Punkt 2 den Aufbau, die Funktion sowie die Handhabung und Anwendung der allgemeinen Laborgeräte und Laborapparate wie zB Glasgeräte, Kunststoffgeräte, Porzellangeräte, pH-Meter, Pumpen, Zentrifugen, Brenner, Heizplatten, Manometer, Waagen, Öfen beschreiben.
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6.1.36 Punkt eins Punkt 3 den Aufbau, die Funktion sowie die Handhabung und Anwendung optischer instrumenteller Laborgeräte (wie Refraktometer, Polarimeter, Photometer) sowie elektroanalytischer instrumenteller Laborgeräte (wie Konduktometer) beschreiben.
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6.1.46 Punkt eins Punkt 4 den Aufbau, die Funktion sowie die Handhabung und Anwendung von Laborgeräten (wie Glasgefäße, Trägerfolien oder Trägerplatten aus Kunststoff, Aluminiumblech oder Glas) für einfache chromatographische Arbeiten beschreiben.
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6.1.56 Punkt eins Punkt 5 die unterschiedlichen Energieträger (wie zB Druckluft, Dampf, Kälte, Strom, Gase) eines Labors und die von diesen ausgehenden Gefahren samt anzuwendenden Sicherheitsvorschriften erläutern.
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6.1.66 Punkt eins Punkt 6 unterschiedliche Energieträger (wie zB Druckluft, Dampf, Kälte, Strom, Gase) eines Labors, unter Beachtung der anzuwendenden Sicherheitsvorschriften, sachgerecht handhaben.
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6.1.76 Punkt eins Punkt 7 nach durchgeführten labortechnischen Arbeiten die Laboreinrichtungen, allgemeinen Laborgeräte und Laborapparaturen reinigen und pflegen sowie aufgetretene Beschädigungen insbesondere mittels Sichtprüfung erkennen.
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6.2 Labortechnische Grundoperationen |
Die auszubildende Person kann |
6.2.16 Punkt 2 Punkt eins bei Messungen Unsicherheiten und äußere Einflüsse sowie andere etwaige Fehlerquellen (zB Ablesefehler, Anzeigefehler, Kalibrierungsfehler) vermeiden.
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die Arbeitsschritte zum Wägen von Massen und Messen von Volumen unter Anwendung der dazu notwendigen Laborgeräte beschreiben.
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Massen durch Wiegen und Volumen durch Messen unter Beachtung der Arbeitsschritte mit den dazu notwendigen Laborgeräten bestimmen.
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die Arbeitsschritte zum Bestimmen von physikalischen Größen und von Stoffkonstanten (zB Temperatur, Dichte, pH-Wert, Viskosität, Brechungsindex, Flammpunkt, Schmelzpunkt, Leitfähigkeit) unter Anwendung der dazu notwendigen Laborgeräte beschreiben.
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physikalische Größen und Stoffkonstanten (zB Temperatur, Dichte, pH-Wert, Viskosität, Brechungsindex, Flammpunkt, Schmelzpunkt und Leitfähigkeit) unter Beachtung der Arbeitsschritte mit den dazu notwendigen Laborgeräten bestimmen.
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die Arbeitsschritte zum Herstellen von Lösungen unterschiedlichster Gehaltsgrößen durch Mischen oder Verdünnen von Ausgangslösungen (zB aus Ampullen) unter Anwendung der dazu notwendigen Laborgeräte beschreiben.
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Lösungen unterschiedlichster Gehaltsgrößen durch Mischen oder Verdünnen von Ausgangslösungen (zB aus Ampullen) unter Beachtung der Arbeitsschritte mit den dazu notwendigen Laborgeräten herstellen.
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die Arbeitsschritte zum Lösen und Mischen von Stoffen unter Anwendung der dazu notwendigen Laborgeräte beschreiben.
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Stoffe unter Beachtung der Arbeitsschritte mit den dazu notwendigen Laborgeräten lösen und mischen.
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die Arbeitsschritte zum Trocknen von Stoffen unter Anwendung der dazu notwendigen Laborgeräte beschreiben.
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Stoffe unter Beachtung der Arbeitsschritte mit den dazu notwendigen Laborgeräten trocknen.
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die Arbeitsschritte zum Aufbau von Laborapparaturen (aus vielfältigen Laborgeräten wie zB Glasgefäßen, Heiz- und Rühreinrichtungen, Schläuchen, Verbindungen, Halterungen) unter Beachtung der Standfestigkeit und Spannungsfreiheit beschreiben.
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grundlegende Laborapparaturen unter Beachtung der Standfestigkeit und Spannungsfreiheit aufbauen.
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die Arbeitsschritte zum Trennen von Fest-Feststoffgemischen (wie Sieben, Sichten), Fest-Flüssigstoffgemischen (wie Dekantieren, Sedimentieren, Abdampfen, Filtrieren, Zentrifugieren, Extrahieren) und Flüssig-Flüssigstoffgemischen (wie Destillieren, Rektifizieren, Extrahieren, Abscheiden) unter Anwendung der dazu notwendigen Laborgeräte oder Laborapparaturen beschreiben.
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Fest-Feststoffgemische, Fest-Flüssigstoffgemische, und Flüssig-Flüssigstoffgemische unter Beachtung der Arbeitsschritte mit den dazu notwendigen Laborgeräten oder Laborapparaturen trennen.
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6.3 Analysen |
Die auszubildende Person kann |
6.3.16 Punkt 3 Punkt eins die Arbeitsschritte für die Durchführung einer qualitativen Analyse (zB Vorproben, Anionennachweise, Kationennachweise, Trennungsgang) unter Anwendung der dazu notwendigen Laborgeräte beschreiben.
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grundlegende qualitative Analysen unter Beachtung der Arbeitsschritte mit den dazu notwendigen Laborgeräten ausführen.
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die Arbeitsschritte für die Durchführung der Volumetrie (zB Neutralisationstitration, Redoxtitration, Komplexometrie) unter Anwendung der dazu notwendigen Laborgeräte und Laborapparaturen beschreiben.
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volumetrische Analysen (zB Neutralisationstitration, Redoxtitration, Komplexometrie) unter Beachtung der Arbeitsschritte mit den dazu notwendigen Laborgeräten oder Laborapparaturen für einfache Bestimmungen ausführen.
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die Arbeitsschritte für die Durchführung der Gravimetrie (zB Bestimmung des Feuchtigkeitsgehaltes) unter Anwendung der dazu notwendigen Laborgeräte und Laborapparaturen beschreiben.
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gravimetrische Analysen unter Beachtung der Arbeitsschritte mit den dazu notwendigen Laborgeräten oder Laborapparaturen für einfache Bestimmungen ausführen.
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die Arbeitsschritte für die Durchführung optischer Analysen (wie Refraktometrie, Polarimetrie und Photometrie) sowie elektroanalytischer Analysen (wie Elektrogravimetrie, Potentiometrie, Konduktometrie) unter Anwendung der dazu notwendigen instrumentellen Laborgeräte beschreiben.
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optische Analysen (wie Refraktometrie, Polarimetrie und Photometrie) sowie elektroanalytische Analysen (wie Elektrogravimetrie, Potentiometrie, Konduktometrie) unter Beachtung der Arbeitsschritte mit den dazu notwendigen instrumentellen Laborgeräten ausführen.
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die Arbeitsschritte für die Durchführung einfacher chromatographischer Arbeiten (zB Papierchromatographie, Dünnschichtchromatographie) unter Anwendung der dazu notwendigen Laborgeräte beschreiben.
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einfache chromatographische Arbeiten (zB Papierchromatographie, Dünnschichtchromatographie) unter Beachtung der Arbeitsschritte mit den dazu notwendigen Laborgeräten ausführen.
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6.4 Synthesen |
Die auszubildende Person kann |
6.4.16 Punkt 4 Punkt eins die Arbeitsschritte der präparativen Chemie (wie Aufbau von Syntheseapparaturen, unterschiedliche Reaktionstypen, Verschieben von Gleichgewichten, Einsetzen von Katalysatoren, Trennen und Reinigen von Präparaten) unter Anwendung der dazu notwendigen Laborgeräte und Laborapparaturen im Überblick beschreiben.
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7. Kompetenzbereich: Chemische Grundlagen |
7.1 Chemie und Chemikalien |
Die auszubildende Person kann |
7.1.17 Punkt eins Punkt eins die chemischen (anorganischen, organischen, analytischen) und physikalischen Gesetzmäßigkeiten erläutern und diese bei labortechnischen Arbeiten (Probenaufbereitung, Analysen oder Synthesen) anwenden und beachten.
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7.2 Berechnungen und Dokumentation |
Die auszubildende Person kann |
7.2.17 Punkt 2 Punkt eins grundlegende statistische Berechnungen (zB Mittelwert, Varianz, Standardabweichung) im Zusammenhang mit der Auswertung von Arbeiten (Analysen, Synthesen) durchführen und Rückschlüsse auf die Qualität der Arbeit ziehen.
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Abweichungen von Vorschriften (zB beim Aufbau von Laborapparaturen) dokumentieren.
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Parameter sowie eventuelle Abweichungen bei der Durchführung von Arbeiten (Analysen, Synthesen) dokumentieren.
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Daten, Arbeitsergebnisse und Berechnungen sichern, aufbereiten und visualisieren sowie Protokolle und grafische Auswertungen (zB Diagramme) analog und digital erstellen und im betriebsinternen Labor-Informations- und Management-System ablegen.
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Daten und Arbeitsergebnisse intern unter Beachtung der fachgerechten Ausdrucksweise präsentieren und argumentieren.
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8. Kompetenzbereich: Mess- und Prüfmittel- und Probenmanagement |
8.1 Mess- und Prüfmittelmanagement |
Die auszubildende Person kann |
8.1.18 Punkt eins Punkt eins Mess- und Prüfmittel für die jeweilige Aufgabenstellung justieren und kalibrieren, die Ergebnisse im Labor-Informations- und Management-System erfassen und Maßnahmen (zB Wartung oder Reparatur) einleiten, wenn die Prüfwerte außerhalb der Spezifikationen des Mess- und Prüfmittels liegen.
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8.2 Probenmanagement |
Die auszubildende Person kann |
8.2.18 Punkt 2 Punkt eins den Aufbau, die Funktion sowie die Handhabung und Anwendung von digitalen Labor-Informations- und Management-Systemen (zB Bereitstellung von Informationen, Zugang zu Datenbanken für Recherchetätigkeiten, Dokumentationen von Labortätigkeiten, Steuerung von Geräten des Labors, Analyse wissenschaftlicher Experimente, Speicherung und Erstellung eines Verzeichnisses der erhobenen Daten) beschreiben.
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weiterführende Probenvor- und -aufbereitungsarbeiten unter Beachtung der Arbeitsschritte und gemäß den betrieblichen Vorgaben mit den dazu notwendigen Laborgeräten und Laborapparaturen ausführen.
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9. Kompetenzbereich: Labortechnische Grundlagen |
9.1 Laborausstattung |
Die auszubildende Person kann |
9.1.19 Punkt eins Punkt eins den Aufbau, die Funktion sowie die Handhabung und Anwendung spektroskopischer instrumenteller Laborgeräte (zB Atomabsorptionsspektrometer, IR-Spektrometer, Röntgenfluoreszenzspektrometer, UV/VIS-Spektrometer) im Überblick beschreiben.
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9.1.29 Punkt eins Punkt 2 den Aufbau, die Funktion sowie die Handhabung und Anwendung chromatographischer instrumenteller Laborgeräte (zB Gaschromatograph, Hochleistungsflüssigkeitschromatograph, Ionenchromatograph, Elektrophorese IC/EP) im Überblick beschreiben.
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9.2 Labortechnische Grundoperationen |
Die auszubildende Person kann |
9.2.19 Punkt 2 Punkt eins spezifische Laborapparaturen unter Beachtung der Standfestigkeit und Spannungsfreiheit aufbauen.
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9.3 Analysen |
Die auszubildende Person kann |
9.3.19 Punkt 3 Punkt eins weiterführende qualitative Analysen unter Beachtung der Arbeitsschritte mit den dazu notwendigen Laborgeräten durchführen.
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weiterführende volumetrische Analysen (zB Neutralisationstitration, Redoxtitration, Komplexometrie) unter Beachtung der Arbeitsschritte mit den dazu notwendigen Laborgeräten oder Laborapparaturen für fortgeschrittene Bestimmungen ausführen.
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weiterführende gravimetrische Analysen unter Beachtung der Arbeitsschritte mit den dazu notwendigen Laborgeräten oder Laborapparaturen für fortgeschrittene Bestimmungen ausführen.
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die Arbeitsschritte für die Durchführung spektroskopischer Analysen (zB Atomspektroskopie, IR-Spektroskopie, Röntgenfluoreszenzanalyse, UV/VIS-Spektroskopie) unter Anwendung der dazu notwendigen instrumentellen Laborgeräten beschreiben.
|
spektroskopische Analysen (zB Atomspektroskopie, IR-Spektroskopie, Röntgenfluoreszenzanalyse, UV/VIS-Spektroskopie) unter Beachtung der Arbeitsschritte mit den dazu notwendigen instrumentellen Laborgeräten ausführen.
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die Arbeitsschritte für die Durchführung chromatographischer Analysen (zB Gaschromatographie, Hochleistungsflüssigkeitschromatographie, Ionenchromatographie, Elektrophorese IC/EP) unter Anwendung der dazu notwendigen instrumentellen Laborgerätebeschreiben.
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chromatographische Analysen (zB Gaschromatographie, Hochleistungsflüssigkeitschromatographie, Ionenchromatographie, Elektrophorese IC/EP) unter Beachtung der Arbeitsschritte mit den dazu notwendigen instrumentellen Laborgeräten ausführen.
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9.4 Synthesen |
Die auszubildende Person kann |
9.4.19 Punkt 4 Punkt eins die Arbeitsschritte für präparative Arbeiten (wie Aufbau von Syntheseapparaturen, unterschiedliche Reaktionstypen, Verschieben von Gleichgewichten, Einsetzen von Katalysatoren, Trennen und Reinigen von Präparaten) unter Anwendung der dazu notwendigen Laborgeräte und Laborapparaturen beschreiben.
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präparative Arbeiten (wie Aufbau von Syntheseapparaturen, Verschieben von Gleichgewichten, Einsetzen von Katalysatoren, Trennen und Reinigen von Präparaten) unter Beachtung der Arbeitsschritte mit den dazu notwendigen Laborgeräten und Laborapparaturen für Synthesen ausführen.
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7. Kompetenzbereich: Biochemische und biotechnologische Grundlagen |
7.1 Biochemie, Biotechnologie, Mikrobiologie und Molekularbiologie |
Die auszubildende Person kann |
7.1.17 Punkt eins Punkt eins die Grundlagen der Biochemie, Biotechnologie, Mikrobiologie, Molekularbiologie und Immunologie (zB allgemeiner Zellaufbau, Zellteilung, Ansprüche an Nährmedien, Modellorganismen, biochemische Stoffgruppen wie Enzyme, Proteine, Kohlenhydrate, Fette, Vitamine, Mikronährstoffe, Antikörper, Erbgut, Epigenetik, Proteinbiosynthese, Mutagenese, biologische Umweltanalytik) erläutern und diese bei labortechnischen Arbeiten anwenden und beachten.
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7.1.27 Punkt eins Punkt 2 die Auswirkungen von biochemischen Verunreinigungen im Abwasser auf die biologische Abwasseranalytik (zB BSB- und CSB-Wert) und Abwasserbehandlung grundlegend beschreiben.
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7.2 Branchenspezifische Sicherheitsbestimmungen |
Die auszubildende Person kann |
7.2.17 Punkt 2 Punkt eins Bestimmungen des Gentechnikgesetzes und der Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmer/innen gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe (Verordnung biologische Arbeitsstoffe – VbA), BGBl. II Nr. 186/2015 in der Fassung BGBl. II Nr. 294/2024 (kurz Biostoffverordnung) mit Risikoklassen und ihr Expositionsrisiko beschreiben und diese bei labortechnischen Arbeiten beachten.Bestimmungen des Gentechnikgesetzes und der Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmer/innen gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe (Verordnung biologische Arbeitsstoffe – VbA), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 186 aus 2015, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 294 aus 2024, (kurz Biostoffverordnung) mit Risikoklassen und ihr Expositionsrisiko beschreiben und diese bei labortechnischen Arbeiten beachten.
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Infektionsrisiken im Überblick beschreiben, diese bei labortechnischen Arbeiten vermeiden und angepasste Erste Hilfe bei Exposition und Verdacht einer Infektion einleiten.
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7.3 Berechnungen und Dokumentation |
Die auszubildende Person kann |
7.3.17 Punkt 3 Punkt eins grundlegende statistische Berechnungen (zB Mittelwert, Varianz, Standardabweichung) im Zusammenhang mit der Auswertung von Arbeiten (Analysen, Synthesen) durchführen und Rückschlüsse auf die Qualität der Arbeit ziehen.
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Abweichungen von Vorschriften (zB beim Aufbau von Laborapparaturen) dokumentieren.
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Parameter sowie eventuelle Abweichungen bei der Durchführung von Arbeiten (Analysen, Synthesen) dokumentieren.
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Daten, Arbeitsergebnisse und Berechnungen sichern, aufbereiten und visualisieren sowie Protokolle und grafische Auswertungen (zB Diagramme) analog und digital erstellen und im betriebsinternen Labor-Informations- und Management-System ablegen.
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Daten und Arbeitsergebnisse intern unter Beachtung der fachgerechten Ausdrucksweise präsentieren und argumentieren.
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die Anwendung und den Einsatz von Biodatenbanken erläutern.
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8. Kompetenzbereich: Mess- und Prüfmittel- und Probenmanagement |
8.1 Mess- und Prüfmittelmanagement |
Die auszubildende Person kann |
8.1.18 Punkt eins Punkt eins Mess- und Prüfmittel für die jeweilige Aufgabenstellung justieren und kalibrieren, die Ergebnisse im Labor-Informations- und Management-System erfassen und Maßnahmen (zB Wartung oder Reparatur) einleiten, wenn die Prüfwerte außerhalb der Spezifikationen des Mess- und Prüfmittels liegen.
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8.2 Probenmanagement |
Die auszubildende Person kann |
8.2.18 Punkt 2 Punkt eins den Aufbau, die Funktion sowie die Handhabung und Anwendung von digitalen Labor-Informations- und Management-Systemen (zB Bereitstellung von Informationen, Zugang zu Datenbanken für Recherchetätigkeiten, Dokumentationen von Labortätigkeiten, Steuerung von Geräten des Labors, Analyse wissenschaftlicher Experimente, Speicherung und Erstellung eines Verzeichnisses der erhobenen Daten) beschreiben.
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weiterführende Probenvor- und -aufbereitungsarbeiten unter Beachtung der Arbeitsschritte und gemäß den betrieblichen Vorgaben mit den dazu notwendigen Laborgeräten und Laborapparaturen ausführen.
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9. Kompetenzbereich: Labortechnische Grundlagen |
9.1 Laborausstattung |
Die auszubildende Person kann |
9.1.19 Punkt eins Punkt eins den Aufbau, die Funktion sowie die Handhabung und Anwendung von Reinigungsgeräten (zB Sterilwerkbank, Tischautoklav) für die Desinfektion und Sterilisation beschreiben.
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9.1.29 Punkt eins Punkt 2 den Aufbau, die Funktion sowie die Handhabung und Anwendung spektroskopischer instrumenteller Laborgeräte (zB Massenspektrometer) im Überblick beschreiben.
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9.1.39 Punkt eins Punkt 3 den Aufbau, die Funktion sowie die Handhabung und Anwendung chromatographischer instrumenteller Laborgeräte (zB Gaschromatograph, Hochleistungsflüssigkeitschromatograph, Proteinflüssigkeitschromatograph, Protein- und DNA-Genelektrophorese) im Überblick beschreiben.
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9.1.49 Punkt eins Punkt 4 den Aufbau, die Funktion sowie die Handhabung und Anwendung immunologischer, mikrobiologischer und biotechnologischer Laborgeräte (zB Mikroskop, PCR-Gerät Polymerase-Kettenreaktion-Gerät, Fermenter, Batch- und Flowreaktoren) im Überblick beschreiben.
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9.2 Labortechnische Grundoperationen |
Die auszubildende Person kann |
9.2.19 Punkt 2 Punkt eins die unterschiedlichen Verunreinigungen erkennen und die Wahl des geeigneten Reinigungsverfahrens (Reinigung, Desinfektion, Sterilisation) und die Auswirkungen fehlerhafter Reinigung erklären.
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die Arbeitsschritte für die Reinigung von Arbeitsflächen im Labor, Laborgeräte oder Laborapparate unter Anwendung der dazu notwendigen Reinigungsgeräte beschreiben.
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Arbeitsflächen im Labor, Laborgeräte oder Laborapparate mit geeigneten Reinigungsverfahren unter Beachtung der Arbeitsschritte mit den dazu notwendigen Reinigungsgeräten reinigen.
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spezifische Versuchs- und Untersuchungsapparaturen unter Beachtung der Standfestigkeit und Spannungsfreiheit aufbauen.
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9.3 Analysen |
Die auszubildende Person kann |
9.3.19 Punkt 3 Punkt eins die Arbeitsschritte für die Durchführung spektroskopischer Analysen (zB Massenspektroskopie) unter Anwendung der dazu notwendigen instrumentellen Laborgeräte beschreiben.
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spektroskopische Analysen (zB Massenspektroskopie) unter Beachtung der Arbeitsschritte mit den dazu notwendigen instrumentellen Laborgeräten ausführen.
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die Arbeitsschritte für die Durchführung chromatographischer Analysen (zB Gaschromatographie, Hochleistungsflüssigkeitschromatographie, Proteinflüssigkeitschromatographie, Protein- und DNA-Genelektrophorese) unter Anwendung der dazu notwendigen instrumentellen Laborgeräte beschreiben.
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chromatographische Analysen (zB Gaschromatographie, Hochleistungsflüssigkeitschromatographie, Proteinflüssigkeitschromatographie, Protein- und DNA-Genelektrophorese) unter Beachtung der Arbeitsschritte mit den dazu notwendigen instrumentellen Laborgeräten ausführen.
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9.4 Biochemische und biotechnologische Arbeiten |
Die auszubildende Person kann |
9.4.19 Punkt 4 Punkt eins die Arbeitsschritte für die Durchführung mikrobiologischer Arbeiten (zB Herstellen von allgemeinen, spezifischen und selektiven Nährmedien in Bezug auf zB Hemmstoffe und die richtigen Vitamin- und Spurenelementzusammensetzungen, Gramfärbung, Impf- und Kulturtechniken, Mikroskopieren, Isolieren, Färben und Differenzieren von Mikroorganismen, Dokumentieren des Keimwachstums und Bestimmen der Keimzahl) unter Anwendung der dazu notwendigen Laborgeräte und Laborapparaturen beschreiben.
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mikrobiologische Arbeiten (zB Herstellen von allgemeinen, spezifischen und selektiven Nährmedien in Bezug auf zB Hemmstoffe und die richtigen Vitamin- und Spurenelementzusammensetzungen, Gramfärbung, Impf- und Kulturtechniken, Mikroskopieren, Isolieren, Färben und Differenzieren von Mikroorganismen, Dokumentieren des Keimwachstums und Bestimmen der Keimzahl) unter Beachtung der Arbeitsschritte mit den dazu notwendigen Laborgeräten und Laborapparaturen durchführen.
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die Arbeitsschritte für die Durchführung zellkulturtechnischer Arbeiten (zB Transfektion, Kultivieren von Adhäsions- und Suspensionszellen und Bestimmen der Lebendzahl) unter Anwendung der dazu notwendigen Laborgeräte und Laborapparaturen beschreiben.
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zellkulturtechnische Arbeiten (zB Transfektion, Kultivieren von Adhäsions- und Suspensionszellen und Bestimmen der Lebendzahl) unter Beachtung der Arbeitsschritte mit den dazu notwendigen Laborgeräten und Laborapparaturen durchführen.
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die Arbeitsschritte für die Durchführung molekularbiologischer und gentechnischer Arbeiten (zB Isolieren von Nucleinsäuren aus biologischem Material, Ligieren, Schneiden und Transformieren von Nucleinsäuren mittels PCR Polymerase-Kettenreaktion-Gerät, elektrophoretisches Trennen und Nachweisen von Nucleinsäuren) unter Anwendung der dazu notwendigen Laborgeräte und Laborapparaturen beschreiben.
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molekularbiologische und gentechnische Arbeiten (zB Isolieren von Nucleinsäuren aus biologischem Material, Ligieren, Schneiden und Transformieren von Nucleinsäuren mittels PCR Polymerase-Kettenreaktion-Gerät, elektrophoretisches Trennen und Nachweisen von Nucleinsäuren) unter Beachtung der Arbeitsschritte mit den dazu notwendigen Laborgeräten und Laborapparaturen durchführen.
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die Arbeitsschritte für die Durchführung biochemischer Arbeiten (zB Durchführen enzymatischer Arbeiten, Aufarbeiten von biologischem Material (zB Zellaufschlussarten), elektrophoretisches Trennen und Nachweisen von Proteinen, Extraktion von Fetten und deren Analyse) unter Anwendung der dazu notwendigen Laborgeräte und Laborapparaturen beschreiben.
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biochemische Arbeiten (zB Durchführen enzymatischer Arbeiten, Aufarbeiten von biologischem Material (zB Zellaufschlussarten), elektrophoretisches Trennen und Nachweisen von Proteinen, Extraktion von Fetten und deren Analyse) unter Beachtung der Arbeitsschritte mit den dazu notwendigen Laborgeräten und Laborapparaturen durchführen.
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die Arbeitsschritte für die Durchführung immunologischer Arbeiten (zB ELISA antikörperbasiertes Nachweisverfahren, Western Blotting, Antigentests, Affinitätschromatographie) unter Anwendung der dazu notwendigen Laborgeräte und Laborapparaturen beschreiben.
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immunologische Arbeiten (zB ELISA antikörperbasiertes Nachweisverfahren, Western Blotting, Antigentests, Affinitätschromatographie) unter Beachtung der Arbeitsschritte mit den dazu notwendigen Laborgeräten und Laborapparaturen durchführen.
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die Arbeitsschritte für die Durchführung biotechnologischer Arbeiten (zB Anwenden von Enzymen in der Produktion von Pharmazeutika oder Feinchemikalien, Herstellen von Enzymen anhand verschiedener Fermentationstechniken, Immobilisierungsmethoden) unter Anwendung der dazu notwendigen Laborgeräte und Laborapparaturen beschreiben.
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biotechnologische Arbeiten (zB Anwenden von Enzymen in der Produktion von Pharmazeutika oder Feinchemikalien, Herstellen von Enzymen anhand verschiedener Fermentationstechniken, Immobilisierungsmethoden) unter Beachtung der Arbeitsschritte mit den dazu notwendigen Laborgeräten und Laborapparaturen durchführen.
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10. Kompetenzbereich: Farben und Lacke | |
Die auszubildende Person kann | |
10.1.110 Punkt eins Punkt eins die chemischen (Polymerchemie) und physikalischen (Rheologie, Farbmetrik) Gesetzmäßigkeiten sowie materialtechnischen Parameter der Farb- und Lacktechnik erläutern und diese bei labortechnischen Arbeiten anwenden und beachten.
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10.1.210 Punkt eins Punkt 2 die betriebsspezifischen Roh- und Hilfsstoffe (zB Bindemittel, Pigmente, Füllstoffe) hinsichtlich ihrer Eigenschaften und Verwendungsmöglichkeiten in Bezug auf die im Betrieb hergestellten Produkte beschreiben.
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10.1.310 Punkt eins Punkt 3 die Zusammensetzung von Beschichtungen (Komponenten, Aufbau) sowie die unterschiedlichen Beschichtungsverfahren (zB Streichen, Rollen, Spritzlackieren, Tauchlackieren, Schmelztauchen, Walzen, Vakumat, Gießen) beschreiben.
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10.1.410 Punkt eins Punkt 4 die Produktionsschritte für die Herstellung von Beschichtungsstoffen mit den dazu notwendigen Apparaten und Maschinen (zB Misch-, Dispergier- und Trennaggregate) samt deren Funktionsweise und Bedienung grundlegend erläutern.
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10.1.510 Punkt eins Punkt 5 die Erstellung von Fertigungsrezepturen erläutern sowie diese bei der Herstellung von Halbfabrikaten, Beschichtungsstoffen und Beschichtungssystemen anwenden.
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10.1.610 Punkt eins Punkt 6 betriebsspezifische Apparate und Maschinen zur Herstellung von Beschichtungsstoffen und Beschichtungssystemen im Labormaßstab umrüsten, anfahren bzw. ausfahren sowie den sicheren und störungsfreien Betrieb überwachen und sicherstellen
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10.1.710 Punkt eins Punkt 7 branchenspezifische volumetrische Analysen (zB Säurezahl, Esterzahl, Verseifungszahl) unter Beachtung der Arbeitsschritte mit den dazu notwendigen Laborgeräten oder Laborapparaturen ausführen.
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10.1.810 Punkt eins Punkt 8 den Aufbau, die Funktion sowie die Handhabung und Anwendung von Laborgeräten für das Messen und Beurteilen von Farbtönen bzw. Farbstärken von Halbfabrikaten und Beschichtungsstoffen beschreiben.
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10.1.910 Punkt eins Punkt 9 die Arbeitsschritte für das Messen und Beurteilen von Farbtönen bzw. Farbstärken von Halbfabrikaten und Beschichtungsstoffen beschreiben.
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10.1.1010 Punkt eins Punkt 10 Farbtöne bzw. Farbstärken von Halbfabrikaten und Beschichtungsstoffen unter Beachtung der Arbeitsschritte mit den dazu notwendigen Laborgeräten messen und beurteilen.
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10.1.1110 Punkt eins Punkt 11 den Aufbau, die Funktion sowie die Handhabung und Anwendung von Laborgeräten für branchenspezifische physikalische und chemische Methoden zur Bestimmung von Kenndaten (zB Farbzahl, Epoxidwert, Fließkurven, Glasübergangstemperatur, Kornfeinheit, Pigmentverteilung, Festkörpergehalt, spezifische Oberfläche, Ölzahl, Mindestfilmbildetemperatur, Korngrößenverteilung, Trocknung, Lagerfähigkeit) von Roh- und Hilfsstoffen, Bindemitteln, Pigmenten, Füllstoffen sowie von Beschichtungsstoffen beschreiben.
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10.1.1210 Punkt eins Punkt 12 die Arbeitsschritte für die Durchführung von branchenspezifischen physikalischen und chemischen Methoden zur Bestimmung von Kenndaten (zB Farbzahl, Epoxidwert, Fließkurven, Glasübergangstemperatur, Kornfeinheit, Pigmentverteilung, Festkörpergehalt, spezifische Oberfläche, Ölzahl, Mindestfilmbildetemperatur, Korngrößenverteilung, Trocknung, Lagerfähigkeit) von Roh- und Hilfsstoffen (zB Bindemittel, Pigmente, Füllstoffe) sowie von Beschichtungsstoffen unter Anwendung der dazu notwendigen Laborgeräte beschreiben.
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10.1.1310 Punkt eins Punkt 13 betriebsspezifische physikalische und chemische Methoden zur Bestimmung von Kenndaten von Roh- und Hilfsstoffen, Bindemitteln, Pigmenten, Füllstoffen sowie von Beschichtungsstoffen unter Beachtung der Arbeitsschritte mit den dazu notwendigen Laborgeräten ausführen.
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10.1.1410 Punkt eins Punkt 14 den Aufbau, die Funktion sowie die Handhabung und Anwendung von Laborgeräten zur Prüfung von Beschichtungen bzw. Beschichtungssysteme (zB Farbton, Farbstärke, Farbdichte, Deckvermögen, Trocken- und Glanzgrad, Härte, Elastizität, Schichtdicke, Haftung, Oberflächenstörungen, Beständigkeit gegen Schwitzwasser, Witterung und Chemikalien) beschreiben.
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10.1.1510 Punkt eins Punkt 15 die unterschiedlicher Vorbereitungs- und Vorbehandlungsarbeiten von Untergründen gemäß den Anforderungen der nachfolgenden Beschichtung bzw. Beschichtungssysteme beschreiben.
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10.1.1610 Punkt eins Punkt 16 Untergründe für die Beschichtung bzw. Beschichtungssysteme vorbereiten (zB durch Reinigen und Schleifen, Aktivieren).
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10.1.1710 Punkt eins Punkt 17 die Arbeitsschritte (Applizieren von Beschichtungsstoffen bzw. Beschichtungssysteme mittels zB Pinsel, Rolle, Druckluftspritzpistole, Walzen, Gießen, Tauchlackieren sowie Trocknen und Härten) für die Prüfung von Beschichtungen unter Anwendung der dazu notwendigen Laborgeräte beschreiben.
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10.1.1810 Punkt eins Punkt 18 Beschichtungen bzw. Beschichtungssysteme gemäß Spezifikation durch Applizieren von Beschichtungsstoffen auf verschiedenste Untergründe (mittels zB Pinsel, Rolle, Druckluftspritzpistole, Walzen, Gießen, Tauchlackieren) herstellen sowie trocknen und härten (unter Anwendung verschiedener Trocknungs- und Härtungsverfahren).
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10.1.1910 Punkt eins Punkt 19 Beschichtungen bzw. Beschichtungssysteme auf Parameter (zB Farbton, Farbstärke, Farbdichte, Deckvermögen, Trocken- und Glanzgrad, Härte, Elastizität, Schichtdicke, Haftung, Oberflächenstörungen, Beständigkeit gegen Schwitzwasser, Witterung und Chemikalien) unter Beachtung der Arbeitsschritte mit den dazu notwendigen Laborgeräten beurteilen und prüfen sowie mögliche Ursachen von Abweichungen ermitteln.
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10.1.2010 Punkt eins Punkt 20 das Formulieren von branchenspezifischen Beschichtungssystemen erläutern.
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10.1.2110 Punkt eins Punkt 21 betriebsspezifische Beschichtungssysteme – auch auf Basis von Prüfergebnissen – formulieren und optimieren.
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10.1.2210 Punkt eins Punkt 22 Fehlerbilder (zB Oberflächenunregelmäßigkeiten) erkennen, mögliche Ursachen ermitteln und die zuständige Person informieren.
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