BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2025

Ausgegeben am 2. Juli 2025

Teil römisch zwei

127. Verordnung:

Feststellung der Gefährdung der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des Schutzes der inneren Sicherheit

127. Verordnung der Bundesregierung zur Feststellung der Gefährdung der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des Schutzes der inneren Sicherheit

Auf Grund des Paragraph 36, Absatz eins, des Asylgesetzes 2005, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2005,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 17 aus 2025,, wird im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates verordnet:

Paragraph eins,

Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und der Schutz der inneren Sicherheit im Sinne des Paragraph 36, Absatz eins, AsylG 2005 sind gefährdet.

Paragraph 2,

Während der Gültigkeitsdauer dieser Verordnung findet Paragraph 36 a, AsylG 2005 Anwendung.

Paragraph 3,

  1. Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft und nach Ablauf von sechs Monaten nach Inkrafttreten außer Kraft.
  2. Absatz 2,Soweit diese Verordnung auf bundesgesetzliche Vorschriften Bezug nimmt, sind diese in ihrer zum Zeitpunkt des Inkrafttretens (Absatz eins,) geltenden Fassung anzuwenden.

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