Jahrgang 2025 | Ausgegeben am 20. Juni 2025 | Teil römisch zwei |
113. Verordnung: | Section Control-Messstreckenverordnung A 21 Hochstraß-Alland 2025 |
Aufgrund Paragraph 98 a, Absatz eins, StVO 1960, Bundesgesetzblatt Nr. 159 aus 1960,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 52 aus 2024,, wird verordnet:
Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden folgende Abschnitte der A 21 Wiener Außenring Autobahn festgelegt:
Beginn und Ende der überwachten Messstrecke sind anzukündigen.
Die Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über eine abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachung 2021 auf der A 21 Wiener Außenring Autobahn (Section Control-Messstreckenverordnung A 21 2021 Alland-Mayerling), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 116 aus 2021,, wird aufgehoben.
Hanke