BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2025

Ausgegeben am 20. Juni 2025

Teil römisch zwei

113. Verordnung:

Section Control-Messstreckenverordnung A 21 Hochstraß-Alland 2025

113. Verordnung des Bundesministers für Innovation, Mobilität und Infrastruktur über eine abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachung 2025 auf der A 21 Wiener Außenring Autobahn (Section Control-Messstreckenverordnung A 21 Hochstraß-Alland 2025)

Aufgrund Paragraph 98 a, Absatz eins, StVO 1960, Bundesgesetzblatt Nr. 159 aus 1960,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 52 aus 2024,, wird verordnet:

Paragraph eins,

Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden folgende Abschnitte der A 21 Wiener Außenring Autobahn festgelegt:

  1. Ziffer eins
    auf der Richtungsfahrbahn Knoten Vösendorf der Abschnitt zwischen km 5,70 und km 14,27 und
  2. Ziffer 2
    auf der Richtungsfahrbahn Knoten Steinhäusl der Abschnitt zwischen km 14,17 und km 5,85.

Paragraph 2,

Beginn und Ende der überwachten Messstrecke sind anzukündigen.

Paragraph 3,

Die Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über eine abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachung 2021 auf der A 21 Wiener Außenring Autobahn (Section Control-Messstreckenverordnung A 21 2021 Alland-Mayerling), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 116 aus 2021,, wird aufgehoben.

Hanke