Jahrgang 2025 | Ausgegeben am 11. Juli 2025 | Teil römisch drei |
99. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Bangladesch am 20. Juni 2025 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen Bundesgesetzblatt Nr. 578 aus 1996,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 154 aus 2024,) hinterlegt.
Stocker