Jahrgang 2025 | Ausgegeben am 25. Juni 2025 | Teil römisch drei |
95. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens über die Privilegien und Immunitäten des Internationalen Strafgerichtshofs |
Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Timor-Leste am 30. Mai 2025 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über die Privilegien und Immunitäten des Internationalen Strafgerichtshofs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 13 aus 2005,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 69 aus 2022,) hinterlegt.
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