Jahrgang 2025 | Ausgegeben am 25. Juni 2025 | Teil römisch drei |
94. Kundmachung: | Geltungsbereich des Zollabkommens über die zur Ausbesserung von EUROP-Wagen verwendeten Ersatzteile |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Italien am 9. Juni 2025 das Zollabkommen über die zur Ausbesserung von EUROP-Wagen verwendeten Ersatzteile Bundesgesetzblatt Nr. 26 aus 1961,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 109 aus 2024,) gekündigt.
Die Kündigung wird mit 9. Dezember 2025 wirksam.
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