BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2025

Ausgegeben am 25. Juni 2025

Teil römisch drei

93. Kundmachung:

Geltungsbereich des Mehrseitigen Übereinkommens zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung

93. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Mehrseitigen Übereinkommens zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) haben folgende weitere Staaten das Mehrseitige Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 93 aus 2018, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 145 aus 2023,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 5 aus 2025,) ratifiziert:

Staaten:

Datum des Inkrafttretens

gemäß Artikel 34, Absatz 2 :

Kenia1

1. Mai 2025

Peru1

1. Oktober 2025

Stocker

1  Vorbehalte und Notifikationen anderer Vertragsstaaten sowie Einsprüche und Einwendungen zu diesem Übereinkommen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der OECD unter http://www.oecd.org/tax/treaties/beps-mli-signatories-and-parties.pdf abrufbar.