Jahrgang 2025 | Ausgegeben am 25. Juni 2025 | Teil römisch drei |
91. Kundmachung: | Geltungsbereich der Änderung des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs in Bezug auf das Verbrechen der Aggression |
Laut Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen wurde die Änderung des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs in Bezug auf das Verbrechen der Aggression Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 96 aus 2015,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 196 aus 2024,) von den nachstehend angeführten Staaten ratifiziert bzw. angenommen.
Gemäß Artikel 121, Absatz 5, des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 180 aus 2002, idgF) wird die Änderung für die nachstehend angeführten Staaten wie folgt in Kraft treten:,
Staaten: | Datum des Inkrafttretens gemäß Artikel 121, Absatz 5 : | |
Dänemark (ohne die Färöer und Grönland) | 1. Jänner 2026 | |
Timor-Leste | 30. Mai 2026 | |
Stocker