Jahrgang 2025 | Ausgegeben am 25. Juni 2025 | Teil römisch drei |
88. Kundmachung: | Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens zur Befreiung der von diplomatischen oder konsularischen Vertretern errichteten Urkunden von der Beglaubigung |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat San Marino am 4. Juni 2025 seine Ratifikationsurkunde zum Europäischen Übereinkommen zur Befreiung der von diplomatischen oder konsularischen Vertretern errichteten Urkunden von der Beglaubigung Bundesgesetzblatt Nr. 274 aus 1973,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 9 aus 2023,) hinterlegt.
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