Jahrgang 2025 | Ausgegeben am 4. Juni 2025 | Teil römisch drei |
85. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen |
Laut Mitteilung der Regierungen der Vereinigten Staaten hat Kiribati am 20. Mai 2025 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen Bundesgesetzblatt Nr. 432 aus 1975,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 52 aus 2025,) hinterlegt.
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