Jahrgang 2025 | Ausgegeben am 2. Juni 2025 | Teil römisch drei |
71. Kundmachung: | Änderungen der Anlagen A und B zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) |
| [CELEX-Nr.: 32025L0149] |
Auf Grund des Paragraph 5, Absatz eins, Ziffer 5, des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2003, idgF, wird kundgemacht:
Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen vom 11. Oktober 2024, C.N.432.2024.TREATIES-XI.B.14, sind Änderungen der Anlagen A und B zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) Bundesgesetzblatt Nr. 522 aus 1973,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 103 aus 2023,) gemäß Artikel 14, Absatz 3, des Übereinkommens angenommen worden und mit 1. Jänner 2025 in Kraft getreten.
In der authentischen französischen Fassung und der deutschen Übersetzung wurden die Dokumente ECE/TRANS/WP.15/265 (Stammfassung), ECE/TRANS/WP.15/265/Add.1 (Ergänzungen), ECE/TRANS/WP.15/265/Corr.1 zusammengeführt. Berücksichtigt wurden redaktionelle Korrekturen, welche die französische und die deutsche Sprache betreffen (ECE/TRANS/326/Corr.1 und ECE/TRANS/326/Corr.3), eine Korrektur welche die französische Sprache betrifft (C.N.159.2025.TREATIES-XI.B.14) sowie eine Berichtigung zur Übersetzung in Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 21 aus 2007,.
In der deutschen Fassung sind auch Korrekturen aufgeführt, die nur die Übersetzung betreffen. Die Quelle der jeweiligen Änderung, Korrektur oder Ergänzung ist aus entsprechenden redaktionellen Hinweisen im Text ersichtlich.
Die Änderungen einschließlich der Korrekturen lauten wie folgt:
[Änderungen der Anlagen A und B in deutscher Sprache (Übersetzung) siehe Anlagen]
[Änderungen der Anlagen A und B in französischer Sprache (authentischer Wortlaut) siehe Anlagen]
Mit dieser Kundmachung wird die Delegierte Richtlinie (EU) 2025/149/EU vom 15. November 2024, ABl. Nr. L 2025/149 vom 24.1.2025, zur Anpassung der Anhänge der Richtlinie 2008/68/EG an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt hinsichtlich des Anhangs römisch eins umgesetzt.
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