BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2025

Ausgegeben am 30. April 2025

Teil römisch drei

54. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens von Aarhus über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten

54. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens von Aarhus über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Usbekistan am 25. März 2025 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen von Aarhus über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 88 aus 2005,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 58 aus 2023,) hinterlegt.

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