Jahrgang 2025 | Ausgegeben am 30. April 2025 | Teil römisch drei |
54. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens von Aarhus über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Usbekistan am 25. März 2025 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen von Aarhus über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 88 aus 2005,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 58 aus 2023,) hinterlegt.
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