Jahrgang 2025 | Ausgegeben am 10. April 2025 | Teil römisch drei |
52. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen |
Laut Mitteilung der Regierungen der Vereinigten Staaten haben die Komoren am 14. Februar 2025 ihre Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen Bundesgesetzblatt Nr. 432 aus 1975,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 192 aus 2024,) hinterlegt.
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