BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2025

Ausgegeben am 25. März 2025

Teil römisch drei

44. Übereinkommen über die Beteiligung der Republik Kroatien am Europäischen Wirtschaftsraum samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 25 Regierungsvorlage 784 Sitzung 96,, Bundesrat:, Ausschussbericht 9456 Sitzung 846,, )

44.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

Übereinkommen über die Beteiligung der Republik Kroatien am Europäischen Wirtschaftsraum samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen

[Übereinkommen in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Übereinkommen in englischer Sprache siehe Anlagen]

[Geschehensklausel des Übereinkommens siehe Anlagen]

[Schlussakte in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Schlussakte in englischer Sprache siehe Anlagen]

[Geschehensklausel der Schlussakte siehe Anlagen]

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 1. Dezember 2015 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt; laut Mitteilung des Generalsekretärs ist das Übereinkommen gemäß seinem Artikel 6, Absatz 2, am 19. Februar 2025 in Kraft getreten.

Das Übereinkommen wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, Amtsblatt Nummer L 170 vom 11.6.2014 Seite 5, veröffentlicht.

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