Jahrgang 2025 | Ausgegeben am 25. März 2025 | Teil römisch drei |
44. Übereinkommen über die Beteiligung der Republik Kroatien am Europäischen Wirtschaftsraum samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 25 Regierungsvorlage 784 Sitzung 96,, Bundesrat:, Ausschussbericht 9456 Sitzung 846,, ) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
[Übereinkommen in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Übereinkommen in englischer Sprache siehe Anlagen]
[Geschehensklausel des Übereinkommens siehe Anlagen]
[Schlussakte in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Schlussakte in englischer Sprache siehe Anlagen]
[Geschehensklausel der Schlussakte siehe Anlagen]
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 1. Dezember 2015 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt; laut Mitteilung des Generalsekretärs ist das Übereinkommen gemäß seinem Artikel 6, Absatz 2, am 19. Februar 2025 in Kraft getreten.
Das Übereinkommen wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, Amtsblatt Nummer L 170 vom 11.6.2014 Seite 5, veröffentlicht.
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