BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2025

Ausgegeben am 15. Dezember 2025

Teil römisch drei

217. Kundmachung:

Geltungsbereich des Protokolls von 2005 zum Protokoll zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit fester Plattformen, die sich auf dem Festlandsockel befinden

217. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Protokolls von 2005 zum Protokoll zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit fester Plattformen, die sich auf dem Festlandsockel befinden

Laut Mitteilungen des Generalsekretärs der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Protokoll von 2005 zum Protokoll zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit fester Plattformen, die sich auf dem Festlandsockel befinden Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 86 aus 2010,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 115 aus 2023,), hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung

der Beitrittsurkunde:

Irak

6. März 2024

Nigeria

19. November 2024

Zypern

28. April 2025

Ferner wird die Kundmachung in Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 109 aus 2016, dahingehend berichtigt, dass Katar nicht am 10. Jänner 2013, sondern am 10. Jänner 2014 seine Beitrittsurkunde hinterlegt hat.

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