Jahrgang 2025 | Ausgegeben am 15. Dezember 2025 | Teil römisch drei |
215. Kundmachung: | Geltungsbereich des Dritten Zusatzprotokolls zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen |
Das Königreich der Niederlande hat am 4. Dezember 2025 gegenüber dem Generalsekretär des Europarats gemäß Artikel 16, Absatz 2, des Dritten Zusatzprotokolls zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 70 aus 2015,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 132 aus 2024,) die Erstreckung der Anwendung dieses Zusatzprotokolls auf Aruba mit Wirkung ab 1. April 2026 erklärt.
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