BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2025

Ausgegeben am 15. Dezember 2025

Teil römisch drei

213. Kundmachung:

Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens von 2001 über die zivilrechtliche Haftung für Bunkerölverschmutzungsschäden

213. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens von 2001 über die zivilrechtliche Haftung für Bunkerölverschmutzungsschäden

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Internationalen Übereinkommen von 2001 über die zivilrechtliche Haftung für Bunkerölverschmutzungsschäden Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 118 aus 2013,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 105 aus 2023,) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung

der Beitrittsurkunde:

Irak

8. August 2023

Turkmenistan

23. Jänner 2024

Ferner hat das Vereinigte Königreich mit Wirksamkeit vom 2. August 2023 die Anwendbarkeit des Übereinkommens auf die Falklandinseln erstreckt.

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