Jahrgang 2025 | Ausgegeben am 10. Dezember 2025 | Teil römisch drei |
204. Kundmachung: | Geltungsbereich des Protokolls von 2005 zum Übereinkommen zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt |
Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) hat Zypern am 28. April 2025 seine Beitrittsurkunde zum Protokoll von 2005 zum Übereinkommen zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 85 aus 2010,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 114 aus 2023,) hinterlegt.
Ferner wird die Kundmachung in Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 110 aus 2016, dahingehend berichtigt, dass Katar nicht am 10. Jänner 2013, sondern am 10. Jänner 2014 seine Beitrittsurkunde hinterlegt hat.
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