BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2025

Ausgegeben am 10. Dezember 2025

Teil römisch drei

203. Kundmachung:

Geltungsbereich des Protokolls zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit fester Plattformen, die sich auf dem Festlandsockel befinden

203. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Protokolls zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit fester Plattformen, die sich auf dem Festlandsockel befinden

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) hat der Irak am 8. August 2023 seine Ratifikationsurkunde zum Protokoll zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit fester Plattformen, die sich auf dem Festlandsockel befinden Bundesgesetzblatt Nr. 406 aus 1992,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 202 aus 2021,), hinterlegt.

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