BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2025

Ausgegeben am 1. Dezember 2025

Teil römisch drei

197. Kundmachung:

Vorläufige Anwendung des Protokolls zur Änderung des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen

197. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Änderung des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen

Laut Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Schweden am 6. November 2025 seine Ratifikationsurkunde zum Protokoll zur Änderung des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 113 aus 2020,, letzte Kundmachung einer vorläufigen Anwendung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 197 aus 2024,) hinterlegt und dabei die vorläufige Anwendung des Protokolls gemäß dessen Artikel 5, erklärt. Die Erklärung wird am 1. Jänner 2026 wirksam.

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