Jahrgang 2025 | Ausgegeben am 1. Dezember 2025 | Teil römisch drei |
197. Kundmachung: | Vorläufige Anwendung des Protokolls zur Änderung des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen |
Laut Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Schweden am 6. November 2025 seine Ratifikationsurkunde zum Protokoll zur Änderung des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 113 aus 2020,, letzte Kundmachung einer vorläufigen Anwendung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 197 aus 2024,) hinterlegt und dabei die vorläufige Anwendung des Protokolls gemäß dessen Artikel 5, erklärt. Die Erklärung wird am 1. Jänner 2026 wirksam.
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