Jahrgang 2025 | Ausgegeben am 1. Dezember 2025 | Teil römisch drei |
196. Kundmachung: | Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens betreffend Auskünfte über ausländisches Recht |
Die Ukraine hat am 19. April 2022 gegenüber der Generalsekretärin des Europarats eine Erklärung hinsichtlich der Unmöglichkeit der vollen Erfüllung ihrer völkerrechtlichen Verpflichtungen aus dem Europäischen Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht Bundesgesetzblatt Nr. 417 aus 1971,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 144 aus 2017,) aufgrund der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine abgegeben.1
Stocker
1 Die Erklärung ist in englischer und französischer Sprache auf der Webseite des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 62].