BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2025

Ausgegeben am 1. Dezember 2025

Teil römisch drei

196. Kundmachung:

Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens betreffend Auskünfte über ausländisches Recht

196. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens betreffend Auskünfte über ausländisches Recht

Die Ukraine hat am 19. April 2022 gegenüber der Generalsekretärin des Europarats eine Erklärung hinsichtlich der Unmöglichkeit der vollen Erfüllung ihrer völkerrechtlichen Verpflichtungen aus dem Europäischen Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht Bundesgesetzblatt Nr. 417 aus 1971,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 144 aus 2017,) aufgrund der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine abgegeben.1

Stocker

1  Die Erklärung ist in englischer und französischer Sprache auf der Webseite des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 62].