Jahrgang 2025 | Ausgegeben am 1. Dezember 2025 | Teil römisch drei |
193. Kundmachung: | Geltungsbereich des Rotterdamer Übereinkommens über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Aserbaidschan am 17. November 2025 seine Beitrittsurkunde zum Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 67 aus 2005, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 167 aus 2025,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 47 aus 2025,) hinterlegt.
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