BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2025

Ausgegeben am 3. Oktober 2025

Teil römisch drei

153. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption

153. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption

Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat San Marino am 25. September 2025 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 47 aus 2006,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 131 aus 2024,) hinterlegt.

Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Artikel 68, Absatz 2, für San Marino mit 25. Oktober 2025 in Kraft.

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