BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2025

Ausgegeben am 8. Jänner 2025

Teil römisch drei

14. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens über die Verhütung, Verfolgung und Bestrafung von Straftaten gegen völkerrechtlich geschützte Personen einschließlich Diplomaten

14. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Verhütung, Verfolgung und Bestrafung von Straftaten gegen völkerrechtlich geschützte Personen einschließlich Diplomaten

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Litauen am 19. Dezember 2024 den anlässlich der Hinterlegung seiner Beitrittsurkunde erklärten Vorbehalt zu Artikel 13, Absatz 11, des Übereinkommens über die Verhütung, Verfolgung und Bestrafung von Straftaten gegen völkerrechtlich geschützte Personen einschließlich Diplomaten Bundesgesetzblatt Nr. 488 aus 1977,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 17 aus 2020,) zurückgenommen.

Edtstadler

1  Kundgemacht in BGBl. III Nr. 160/2005.