Jahrgang 2025 | Ausgegeben am 8. Jänner 2025 | Teil römisch drei |
14. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens über die Verhütung, Verfolgung und Bestrafung von Straftaten gegen völkerrechtlich geschützte Personen einschließlich Diplomaten |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Litauen am 19. Dezember 2024 den anlässlich der Hinterlegung seiner Beitrittsurkunde erklärten Vorbehalt zu Artikel 13, Absatz 11, des Übereinkommens über die Verhütung, Verfolgung und Bestrafung von Straftaten gegen völkerrechtlich geschützte Personen einschließlich Diplomaten Bundesgesetzblatt Nr. 488 aus 1977,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 17 aus 2020,) zurückgenommen.
Edtstadler
1 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 160/2005.