Jahrgang 2025 | Ausgegeben am 5. August 2025 | Teil römisch drei |
112. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats über einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fußballspielen und anderen Sportveranstaltungen |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Ungarn am 8. Juli 2025 seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen des Europarats über einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fußballspielen und anderen Sportveranstaltungen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 124 aus 2021,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 24 aus 2025,) hinterlegt.
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