Jahrgang 2025 | Ausgegeben am 11. Juli 2025 | Teil römisch drei |
100. Kundmachung: | Geltungsbereich der Änderung der Artikel 25 und 26 des Übereinkommens zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Bangladesch am 20. Juni 2025 seine Annahmeurkunde in Bezug auf die Änderung der Artikel 25 und 26 des Übereinkommens zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 51 aus 2013,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 155 aus 2024,) hinterlegt.
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